Haftstrafe nach Betrug Ahauser konnte 3000 Euro für Zahnersatz nicht bezahlen

Haftstrafe: Ahauser konnte 3000 Euro für Zahnersatz nicht bezahlen
Lesezeit

Geld hat er keines, aber schöne neue Zähne. Weil er die nicht bezahlen konnte, ist ein 44 Jahre alter Ahauser zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hat nicht nur seinen Zahnarzt, sondern auch das Jobcenter hinters Licht geführt.

Die neuen Zähne ließ sich der Mann im vergangenen Jahr in einer Ahauser Zahnarztpraxis machen. Zahnmedizinisch notwendig war der Zahnersatz nicht. Er war eher kosmetischer Natur. Darum hatte der Patient auch vorab eingewilligt, die Kosten selbst zu übernehmen.

Was der Zahnarzt nicht wusste: Zu diesem Zeitpunkt hatte sein Patient vor dem Gerichtsvollzieher bereits eine Vermögensauskunft geben müssen – früher bekannt als Offenbarungseid.

Am Ende der Behandlung machte der 44-Jährige keine Anstalten, die Rechnung über rund 3000 Euro zu bezahlen. Auch dann nicht, als die Zahnarztpraxis ihm eine Ratenzahlung anbot.

Zu Unrecht Sozialleistungen kassiert

Schließlich zeigte der Zahnarzt den Mann bei der Polizei an. Vor Gericht musste er sich am Dienstag (28. März) wegen Betrugs verantworten. Und das in zwei Fällen. Denn er hatte dem Jobcenter, von dem er Sozialleistungen bezog, nicht mitgeteilt, dass er zwischenzeitlich eine Arbeit aufgenommen hatte.

Der Angeklagte räumte vor Gericht sein Fehlverhalten ein. „Ich habe Mist gebaut. Das tut mir wirklich leid.“ Zwischenzeitlich hat er auch Schritte eingeleitet, um aus seiner finanziellen Misere heraus zu kommen. Das wertete der Richter bei der Urteilsfindung zugunsten des Angeklagten.

Vorstrafen wegen Betrugs

Strafverschärfend aber waren die einschlägigen Vorstrafen. 2017 und 2018 war der Mann drei Mal wegen Betrugs und Computerbetrugs verurteilt worden. Die Strafen seien damals, so der Richter, zu einer „sehr hohen Geldstrafe“ von 200 Tagessätzen zusammenfasst worden.

Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme am Dienstag die zwei neuen Betrugsfälle „in vollem Umfang bestätigt“. Sie forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese Forderung übernahm der Richter in sein Urteil. Er sah den Angeklagten aber für die Zukunft auf einem guten Weg: „Ich hoffe, dass wir uns hier nie wiedersehen müssen.“