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Haft auf Bewährung weil Verkäuferin sich nicht beim Jobcenter meldete
Sozialbetrug
Eine Ahauserin bezog Arbeitslosengeld, obwohl sie längst schon wieder eine Arbeit hatte. Die 43-Jährige ist Wiederholungstäterin, bekam vor dem Ahauser Amtsgericht aber trotzdem noch eine Chance.
Eine Mutter von zwei Kindern (22 und 13 Jahre alt) aus Ahaus hat über vier Monate Arbeitslosengeld bezogen, obwohl sie längst schon wieder als Verkäuferin gearbeitet hat. Nicht zum ersten Mal. Vor dem Ahauser Amtsgericht wurde die 43-Jährige am Freitagmorgen deswegen zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
„Laut Unterlagen haben Sie sich erst nach vier Monaten Arbeit beim Jobcenter gemeldet“, hielt der Richter ihr vor. Das rief selbst bei der Angeklagten einige Überraschung hervor. „So lange schon?“, fragte sie ungläubig. Genau wisse sie es nicht mehr. Klar sei für sie nur gewesen, dass sie sich gemeldet habe.
Angeklagte will ihr Leben in den Griff bekommen
Der Richter versuchte es noch einmal: „Sie haben doch das Arbeitslosengeld für Juli bis September bekommen. Wie kann es sein, dass sie sich so spät gemeldet haben? Noch dazu weil Sie doch vorher schon Ärger mit dem Jobcenter hatten.“ Und er setzte noch nach: „Das geht so nicht!“
Im Folgenden gab sich die Angeklagte kleinlaut. „Dass das ein Betrug ist, darüber sind wir uns einig?“, fragte der Richter. „Ja.“ „Haben Sie dafür eine Erklärung?“ „Nein.“ „Sie müssen damit aufhören“, schärfte der Richter der Frau ein. „Ich will mein Leben in den Griff bekommen“, beteuerte sie.
Jobcenter-Mitarbeiterin traf Angeklagte beim Einkaufen
Die Aussage der zuständigen Jobcenter-Mitarbeiterin warf dann noch ein anderes Bild auf den Fall. Sie habe die Angeklagte beim Einkaufen zufällig getroffen. „Ich habe dann erstmal abgewartet, ob sie sich noch meldet“, erklärte sie vor Gericht. Schließlich hätte es ja auch ihr erster Arbeitstag oder ein Probearbeiten sein können. Als auch nach Wochen noch keine Meldung beim Jobcenter eingegangen sei, habe sie den Arbeitgeber der Frau angeschrieben. Erst danach habe sich die Frau bei ihr gemeldet.
Wieviel von den insgesamt rund 2000 Euro Rückforderungen schon gezahlt wurden, ließ sich am Freitagmorgen vor Gericht nicht klären. Deutlich war nur, dass es nicht das erste Vergehen der Ahauserin gewesen ist: Sieben Einträge im Strafregister, davon fünf wegen Betrugs wurden vor Gericht verlesen.
Zuletzt war sie erst im vergangenen Juni zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch da, weil sie Sozialleistungen bezogen hatte, obwohl sie einer Arbeit nachging. Auch da war sie von einer Mitarbeiterin des Jobcenters bei der Arbeit gesehen worden. Eine solche Häufung einschlägiger Vorstrafen erlebe er nicht oft, sagte der Richter.
Letzte Chance vor einer Haftstrafe
„Es hat sich nicht bestätigt, dass die letzte Bestrafung etwas gebracht hätte. Sie sitzen wieder hier“, erklärte er. Mit Blick auf ihre beiden Kinder und ihre geregelte Arbeit und auch weil sie sich zumindest in Teilen geständig gezeigt habe, halte er eine erneute Bewährungsstrafe allerdings für angemessen.
Zusammen mit der bisherigen Bewährungsstrafe verurteilte er die Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss sie eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen. „Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, dass Sie bei der nächsten Tat im Gefängnis landen“, sagte der Richter zum Schluss. Die Frau nickte.
Ursprünglich Münsteraner aber seit 2014 Wahl-Ahauser und hier zuhause. Ist gerne auch mal ungewöhnlich unterwegs und liebt den Blick hinter Kulissen oder normalerweise verschlossene Türen. Scheut keinen Konflikt, lässt sich aber mit guten Argumenten auch von einer anderen Meinung überzeugen.
