3,2 Promille beim Grillabend Ottensteiner schlägt Freund mit Glasflasche ins Gesicht

Ottensteiner mit 3,2 Promille schlägt Freund mit Glasflasche ins Gesicht
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Karaoke, Grillen und spaßiges Beisammensein – das hatte ein aus Polen stammendes befreundetes Pärchen in ihrem Garten in Ottenstein geplant. Schnell kamen mehrere Flaschen Wodka auf den Tisch, es wurde getanzt, gesungen, gelacht und gefeiert.

Bis es am späten Abend eskalierte und bei einem 55-jährigen polnischen Staatsbürger die Sicherungen durchbrannten. Er schlug seinen Bekannten mit einer Glasflasche ins Gesicht und verletzte ihn an der Schläfe.

Vor Gericht konnte der Auslöser für diese Reaktion nicht eindeutig ausgemacht werden, die 3,27 Promille Blutalkohol, die die Polizei am Tatabend bei ihm festgestellt hat, spielten aber sicherlich eine Rolle. Nicht nur für diese Tat musste sich der Mann am Amtsgericht verantworten, sondern auch für Widerstand gegen Polizeibeamte.

„Ich habe aus Perplex gehandelt“

Der Bekannte, der den Schlag des Angeklagten abbekommen hat, habe den Vorschlag gemacht, doch einfach an diesem Abend die Frauen zu tauschen. Dies habe er gesagt, als er dem Angeklagten eine Flasche Wasser bringen wollte.

„Ich habe dann aus Perplex gehandelt“, sagt der 55-Jährige und rechtfertigt so den Schlag mit der Glasflasche, zeigt sich aber geständig. „Und Sie sind sicher, dass das nicht einfach ein blöder Spruch war?“, fragt der Richter.

Dass dieser Spruch allerdings so gesagt wurde, können weder die Zeugen noch der Geschädigte noch ein Video bestätigen. Die kurze Videosequenz zeigt den Schlag mit der Flasche. „Hier sehe ich keine Zeit, zwischen der Übergabe der Flasche und dem Schlag, noch so einen Vorschlag zu machen, der mehr als aus ein paar Wörtern besteht“, sagt der Richter.

„Der Abend war zunächst ganz lustig. Wir haben viel gelacht“, sagt der Geschädigte. Er habe gesagt, der Abend wäre wie im Kindergarten. „Der Angeklagte war dann beleidigt wegen des Kommentars“, sagt der 47-jährige Zeuge.

Außerdem habe er den Angeklagten gebeten, seine Frau in Ruhe zu lassen, denn er habe sie immer wieder gegen ihren Willen zum Tanzen aufgefordert. „Er hat mich dann geschubst“, so der Zeuge.

Daraufhin sollte der Sohn des Geschädigten den Angeklagten nach Hause fahren. „Er war stark alkoholisiert und wir hatten Angst, dass etwas passiert“, sagt er. „Ich hatte auch das Gefühl, dass er auf Streit aus war.“

Doch der Angeklagte wollte nicht gehen, fragte stattdessen nach einer Flasche Wasser. Doch getrunken hat der Angeklagte das Wasser nicht, sondern setzte zum Schlag an. „Ich wollte nicht, dass das passiert“, sagt der 55-Jährige. „Ich bedauere, dass unsere Freundschaft so endet.“

Widerstand gegen Polizeibeamte

Der Zeuge habe unmittelbar nach dem Schlag die Polizei gerufen. Bei Eintreffen der Beamten soll der Angeklagte ebenfalls Verletzungen in Form von Hämatomen im Gesicht gehabt haben und aufgrund dessen ins Krankenhaus gebracht werden.

Der Angeklagte sieht das anders: „Ich weiß, dass ich von der Polizei geschlagen wurde.“ Anders könne er sich die Hämatome nicht erklären. „Das ist ein schwerer Vorwurf“, sagt der Richter. „Sind Sie sich wirklich sicher?“

Der Angeklagte nickt, doch aus der Aussage des Zeugen geht hervor, dass es nach dem Schlag mit der Flasche zur Rangelei kam, bei der die Hämatome entstanden seien.

Während der Festnahme habe sich der Angeklagte mehrfach gegen die Polizeibeamten und die Durchsuchung nach Waffen gewehrt. Mehrfach musste er fixiert und in Handschellen gelegt werden und konnte erst dann transportiert werden. „Ich hatte einfach Angst vor der Polizei“, rechtfertigt sich der 55-Jährige.

Tritte gegen Arzt und Polizist

An den Aufenthalt im Krankenhaus kann sich der Angeklagte nach eigenen Aussagen nicht erinnern. Zwei Polizeibeamte, die an diesem Abend im Dienst waren, bestätigen vor Gericht das aggressive Verhalten des Polen. „Wir mussten ihn auf der Trage fixieren. Er hat auch einem Arzt in den Hintern getreten“, so der Beamte.

Da der Angeklagte Kopfverletzungen aufwies, sollte er ins CT. „Dafür musste er aber still sein. Ich habe versucht, ihn zu beruhigen“, so der Polizist.

Als er sich dafür über die Liege beugte, habe der Angeklagte ihm in den Hals getreten. Am Ende der Untersuchungen wurde er ins Gewahrsam auf die Wache Ahaus gebracht.

Alkoholgewohnheit?

Ein Blick in das Vorstrafenregister zeigt, dass der Angeklagte des Öfteren zur Flasche greift. Der Richter zählt mehrere Strafen in Verbindung mit Alkohol auf.

Darunter fahrlässige und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, eine Fahrt mit dem E-Scooter unter 2,79 Promille. Für diese Taten wurden ihm bereits Geldstrafen auferlegt.

„Sie haben innerhalb von 12 Tagen mehrere Male Werte von über zwei bis drei Promille erreicht“, sagt der Richter. „Das spricht für eine Alkoholgewohnheit. Sie haben ein Problem. Sehen Sie das anders?“

„Ich habe kein Problem“, ist sich der Angeklagte sicher. „Andere Personen, die nicht solche Mengen gewohnt sind, wären halb tot“, so der Richter.

Das Urteil

Nach diesem einst lustigen Grillabend steht der Angeklagte nun vor einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Schwere Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte ergänzen jetzt das Vorstrafenregister des Polen.

„Eine Geldstrafe scheint bei Ihnen nicht mehr auszureichen“, sagt der Richter. Außerdem ordnet er 60 Sozialstunden und 10 Suchtgespräche an. „Ich werde alles tun, um hier nicht wiederkommen zu müssen“, sagt der Angeklagte und senkt den Blick nach unten.