Ein 61-jähriger Ahauser soll seine damalige Lebensgefährtin in der Neujahrsnacht 2022 mit einem Golfschläger geschlagen haben. Deshalb musste er sich nun dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung samt Freiheitsberaubung im Amtsgericht stellen.
Seine eigenen Schilderungen widersprachen dem gänzlich. Ein Urteil gab es noch keines. Neue Aufschlüsse soll ein DNA-Gutachten liefern, das die Verteidigung beantragt hat.
Gegen 2 Uhr in besagter Neujahrsnacht soll der Ahauser seine damalige Partnerin mit einem Golfschläger auf den Kopf geschlagen und später auf sie weiter eingeschlagen haben. Dabei soll sie sich Prellungen an Oberschenkel, Knie und Rücken sowie eine Platzwunde am Hinterkopf zugezogen haben. Des Weiteren soll der Angeklagte die Frau am Verlassen der Wohnung durch Abnahme des Haustürschlüssels gehindert haben – bis zum nächsten Morgen gegen halb acht.
Mit einer großen Skizze ausgestattet schilderte der Ahauser seine Sicht der Dinge. Und die stand den Vorwürfen gänzlich entgegen. Demnach sei er zur Silvesterparty nur mitgegangen, um „ihr eine Freude zu bereiten“. Da er aktuell sehr krank sei, habe er die Feier gegen 20.30 Uhr verlassen, um sich auszuruhen – dies mit der Absprache, zu Hause gegen Mitternacht gemeinsam aufs neue Jahr anzustoßen. Dazu sei es aber nicht gekommen.
Voll in die Rippen gehauen
Gegen 2 Uhr sei er dann von einem „Riesenknall“ aus dem Schlaf gerissen worden. Die Frau habe laut geflucht und ihn beschimpft: „Mit dir ist nichts mehr anzufangen, du bist mir nichts mehr wert.“ Dabei habe sie ihn ins Sofa gedrückt und sei dabei selbst rücklings über die Lehne Richtung Schreibtisch gestürzt.
„Dann kam sie mit einen antiken Golfschläger, der sich im Raum befand, auf mich zu und drosch auf mich ein“, berichtete er. Dabei habe sie ihm „volle Kanne in die Rippen gehauen“. Laut ärztlichem Attest habe er dabei zwei gebrochene Rippen davongetragen. Letztlich sei sie „ins Badezimmer abgedampft“, gegen 7.30 Uhr habe er gehört, wie sie weggefahren sei. Seitdem herrsche quasi Funkstille.
An die 23 Jahre seien sie zusammengewesen, meinte der 61-Jährige, eine überwiegend harmonische Zeit. Vor rund zwei Jahren, mit Beginn seiner Krankheitsphase, sei die Beziehung gekippt. „Ich bin ja auch deutlich älter und kann mir vorstellen, dass sie nicht glücklich mit der Situation ist.“ Deshalb habe sie womöglich Ausflüchte in Feiern gesucht. Einmal sei sie mit einem Baseballschläger gewalttätig geworden. „Ausfälle gab es eigentlich nur unter Alkohol“, sagte er.
Der Richter bohrte aufgrund der komplett anderen Sichtweise nach: „Sie haben sich also nur gewehrt, sind nicht selbst aktiv geworden?“ „Nein, ich habe die Dresche nur abgewehrt“, antwortete der Angeklagte. Die Fotos von den Verletzungen belegten, dass diese sämtlich an der hinteren Körperseite vorgelegen hätten: „Ich habe mich aber nur von vorne verteidigt.“ Die Platzwunde am Kopf könne er sich allein durch den Sturz in Richtung des Schreibtisches erklären.
Sachverständigenbericht
Daraufhin beantragte der Verteidiger, die Golfschläger hinsichtlich möglicher Anhaftungen von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Entsprechend wurde die Verhandlung abgebrochen – ein neuer Termin wird nach Vorlage des Berichts anberaumt.