Bisher sind landesweit rund 57 Prozent der benötigten Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.
„Im Finanzamt Ahaus wurden bisher 43.000 Erklärungen abgegeben, rund 56 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, erklärt Wolfgang Emmerich, Leiter des Finanzamts Ahaus, in einer Pressemitteilung der Behörde.
„Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab. Am Dienstag, den 31. Januar, endet die Frist zur Abgabe.“
„Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, wird die Abgabe gemahnt“, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Gibt die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
Auch das Grundsteuerportal, über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.
Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem überprüft ELSTER vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Ahaus unter Tel. (02561) 9291959 (Mo. bis Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. Bei Fragen zu Elster, zum Beispiel zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das Elster-Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.
Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endet nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
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