
Redakteur Rupert Joemann hat die digitale Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ausgefüllt. Er schildert seine Erfahrungen. © Luca Füllgraf
Formular zum Grundsteuerwert hat Fallstricke, ist aber kein Horror
Finanzamt
Der 31. Oktober rückt näher. Bis dann müssen Grundstückseigentümer ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Viele schreckt das Verfahren ab. Muss es aber nicht.
Viel Zeit bleibt nicht mehr: Bis zum 31. Oktober müssen alle Grundstücksbesitzer in Deutschland eine Erklärung zum Grundsteuerwert abgegeben haben. Das gilt auch für alle Grundstückseigentümer im Kreis Borken. Viele haben das bisher auf die lange Bank geschoben. Sie schrecken die zahlreichen Horrormeldungen über das Online-Verfahren ab. Redakteur Rupert Joemann hat so seine eigenen Erfahrungen gemacht:
Ich habe es geschafft. Ich habe die Versandbestätigung per E-Mail erhalten. Es fühlt sich ein wenig wie ein Sieg an. Als ehemaliger Ballsportler sehe ich solche Aufgaben sportlich. Von dir, lieber Staat, lasse ich mich nicht unterkriegen. Im Gegensatz zu früher auf dem Fußballplatz floss dieses Mal zwar kein Schweiß, dafür war es aber gerade am Anfang eine echte Geduldsprobe. Doch jetzt fühle ich mich richtig gut.
Die erste Klippe habe ich schnell genommen. Wegen der Umsatzsteuer-Erklärung für unsere PV-Anlage besaß ich schon einen digitalen Zugang zum Finanzamt (Elster). Der war zwar nicht mehr aktiv geschaltet, aber das Reaktivieren des Zugangs klappte schnell und unbürokratisch. Die Grundzüge von Elster sind mir daher geläufig, das ist schon mal ein Vorteil.
Doch bevor ich mich an meinen Computer setze, schaue ich mir auf der Videoplattform Youtube einige Erklärvideos an. Eine Stunde ist da schnell vorbei. So richtig glücklich bin ich mit dem Ergebnis nicht. Ich kehre zu meiner alten Methode zurück: einfach anfangen und ausprobieren.
Das richtige Formular und das passende Bundesland sind schnell ausgewählt. Doch dann passiert mir der erste Fauxpas. Ich vergesse die Anlage „Grundstück (GW2)“ auszuwählen. Zunächst macht sich das nicht bemerkbar. Ich werde durchs Formular geführt. Ich gebe das Aktenzeichen ein, das auf dem Schreiben des Finanzamts steht. Es folgen Fragen zur Adresse.
Kleine blaue Fragezeichen helfen
Auch die Frage nach „Gemarkung beziehungsweise Flurstück“ ist dank des Schreibens des Finanzamts, auf dem die Infos aufgelistet sind, zügig erledigt. Kleine blaue Fragezeichen, auf die ich klicken kann, geben mir zudem Hilfestellung.
Komplizierter wird es bei Miteigentumsanteilen wie bei Eigentumswohnungen, Zuwegungen oder Garagenflächen. Ins erste Grübeln gerate ich bei Punkt elf. Dort muss ich eine Frage nach dem Bodenrichtwert beantworten. Nach dem Bodenrichtwert ist aber noch gar nicht gefragt worden. Rupert, ganz ruhig! Ich wähle eine Variante aus, die mir am logischsten erscheint.
Erst in der Nachbetrachtung finde ich den Fehler. Das Formular verweist auf die Anlage „Grundstück (GW2)“. Das habe ich aber noch gar nicht angelegt, geschweige denn ausgefüllt, weil ich das nicht wusste. Mein Tipp: Legen Sie zu Beginn sofort auch die Anlage „Grundstück (GW2)“ an. Bei den Gemarkungen müssen Sie alle Grundstücke eintragen, die zur „wirtschaftlichen Einheit“ gehören.
Interessant wird es zum Beispiel bei einer Garagenfläche, die mehreren Eigentümern gehört. Dort müssen Sie die genaue Anzahl der Eigentümer angeben. Ein Blick ins Grundbuch oder die vom Finanzamt beim Grundstückskauf zugesandte „Eintragungsbekanntmachung nach §§ 55 Grundbuchordnung“ ist unerlässlich.
Eigentumswohnungen sind mit mehr Aufwand verbunden
Anschließend müssen Sie alle Eigentümer angeben und wie viel jedem an der Fläche gehört. Bei Ehepaaren aber bitte nur einmal die Adresse eintragen, sonst leuchtet es hinterher rot. Das Gute ist, es werden Ihnen alle Fehler rot angezeigt, sodass Sie in Ruhe alles korrigieren können. Am Ende werden noch einmal alle Eingaben geprüft. Erst wenn kein Fehler mehr auftaucht, können Sie das Formular ans Finanzamt senden.
Eigentumswohnungen sind grundsätzlich mit mehr Aufwand verbunden. Hier müssen Sie in Ihren Unterlagen suchen, wie viel genau Ihnen an der Fläche gehört. Nehmen wir ein fiktives Beispiel: Ihnen gehört 184,37/10.000 vom Grundstück. Die Daten finden Sie im Kaufvertrag oder in Unterlagen der Hausverwaltung. Das mit der Größe der Gesamtfläche multipliziert, ergibt Ihren Anteil in Quadratmetern an der Fläche.
Mein Tipp: Nutzen Sie die kleinen blauen Fragezeichen. Das Amtsdeutsch erschwert zwar zuweilen das Verständnis, aber es hilft dennoch weiter. Ich musste einige Hinweise gleich mehrmals lesen, um sie zu verstehen.
Hinter dem Stift-Symbol warten Eintragungen
Die Fragen zu Steuervergünstigungen können die meisten Nutzer getrost wegklicken, genauso wie die Fragen zu Mitwirkenden (Steuerberater), schließlich füllen Sie das Formular ja selbst aus. Grundsätzlich ist aber darauf zu achten, dass bei einem Stift-Symbol im Formular immer Eintragungen zu leisten sind. Am Ende wird noch einmal alles geprüft. Auch, ob Sie Ihre Steuernummer und ID-Nummer eingetragen haben. Die finden Sie unter anderem auf Ihrem letzten Steuerbescheid.
Wenn nichts mehr rot aufleuchtet, haben Sie es geschafft. Ich muss gestehen: Da ich das Formular nicht nur für meine Frau und mich, sondern auch für meine Mutter ausgefüllt habe, kann ich mittlerweile relativ schnell durch das Formular navigieren. Das sah anfangs allerdings anders aus.
Dennoch: Auch wenn es einige Fallstricke gibt, mit etwas Geduld und Gelassenheit sowie dem Wissen, wo Sie welche Daten in Ihren Unterlagen finden, ist das Formular auszufüllen. Vor allem Einfamilienhäuser sind relativ einfach abzuarbeiten. Wer sich das jedoch, warum auch immer, nicht zutraut, kann sich ja an einen lieben Verwandten oder den Steuerberater wenden. Das aber rechtzeitig.
Lieber ASC Schöppingen als Schalke 04. Für den Vereinssportler sind Menschen nicht nur Themen, sondern liebenswerte Persönlichkeiten, die mit Herz bei der Sache sind. Der direkte Kontakt ist ihm wichtig. Das Landleben erfüllt ihn, beruflich und persönlich.
