
© Johannes Schmittmann
Fitnessstudio-Ärger: Inhaber klagt – Stadt Ahaus sieht keinen Spielraum
Klage eingereicht
Dirk Rabe darf seine Fitnessstudios in Ahaus und Dülmen nicht öffnen, obwohl er ein kontaktloses Konzept entworfen hat. Den Ordnungsämtern seien die Hände gebunden. Nun klagt Rabe beim VG.
Dirk Rabe, Inhaber von zwei Fitnessstudios in Ahaus und Dülmen, möchte per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Münster (VG) erwirken, dass seine „BodyFits“ wieder öffnen dürfen. Obwohl er ein komplett kontaktloses Konzept entwickelt hat, schoben die städtischen Ordnungsämter seinem Vorhaben einen Riegel vor (wir berichteten).
Bei der Stadt Ahaus erklärt man die Ablehnung des Antrages auf Anfrage der Redaktion schriftlich: „Wir haben großes Verständnis für die Situation des Studiobetreibers, dennoch haben wir nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung für den Betrieb von Fitnessstudios keinen Handlungsspielraum.“ Pressesprecherin Anna Reehuis verweist auf Paragraf 9, in dem es heißt: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.“
Ausnahmeregelungen gelten nur unter freiem Himmel
Die Ausnahmeregelung, die seit der Vorwoche (22. Februar) in Kraft getreten ist, betreffe nur den Sport unter freiem Himmel. „Ausnahmen vom Verbot des Sportbetriebes innerhalb eines Fitnessstudios sieht die Corona-Schutzverordnung nicht vor“, erklärt Anna Reehuis.
Dirk Rabes Hoffnung ruht nun umso mehr auf dem Verwaltungsgericht Münster. Noch in dieser Woche soll die Entscheidung bekanntgegeben werden. Der Ahauser Fitnessstudio-Inhaber klagt alleine, parallel laufen aber mehrere Sammelklagen. Auch Gastronomen und Einzelhändler sind beim VG
1991 in Ahaus geboren, in Münster studiert, seit April 2016 bei Lensing Media. Mag es, Menschen in den Fokus zu rücken, die sonst im Verborgenen agieren.
