Finanzamt Ahaus informiert Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen

Frist abgelaufen: Finanzamt Ahaus informiert zur Grundsteuererklärung
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„Im Finanzamt Ahaus liegen insgesamt 51.400 Erklärungen vor, rund 65 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Wolfgang Emmerich, Leiter des Finanzamts Ahaus. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden“, lautet es in einer Pressemitteilung des Finanzamtes.

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Portal ELSTER möglich“, betont der Leiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Info-Plattform weiterhin online

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

Grundsteuer-Hotline

„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so der Leiter. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter 02561-929-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

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