Falsche Fuffziger im Schlossgarten? Dort unter einer Bank will der 24-jährige Ahauser 450 Euro Falschgeld gefunden haben. Das Schöffengericht in Ahaus konnte ihm am Dienstag nicht das Gegenteil beweisen. Verurteilt wurde er trotzdem.

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Falschgeld im Schlosspark gefunden? Richter glaubt 24-Jährigem nicht

rnGeldfälscherei

450 Euro Falschgeld haben einen 24-jährigen Ahauser fast ins Gefängnis gebracht. Dabei beteuerte er vor Gericht seine Unschuld. Das Geld will er gefunden haben. Nachts. Im Schlossgarten.

Ahaus

, 17.08.2021, 17:46 Uhr / Lesedauer: 3 min

450 Euro Falschgeld hat die Polizei im vergangenen Oktober bei einem 24-jährigen Ahauser gefunden. Das brachte ihn am Dienstag vor das Schöffengericht in Ahaus. Der Vorwurf: Geldfälscherei. Doch der Mann beteuerte seine Unschuld. Das Geld habe er zufällig gefunden. Und eigentlich habe er es auch bei der Polizei abgeben wollen, falls es sich tatsächlich als falsch herausgestellt hätte.

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Aber der Reihe nach: Eigentlich habe er sich an jenem Oktoberabend 2020 nach seiner Spätschicht gegen 23 Uhr mit seiner damaligen Freundin treffen wollen. Im Schlossgarten. Sie ließ ihn jedoch umsonst warten, weil es ihr nicht gut gegangen sei. Daher sei er alleine durch den Schlossgarten spaziert.

Umschlag mit Falschgeld unter Bank gefunden

Unter einer Bank an der Gräfte habe er dann den Umschlag mit den falschen Banknoten gefunden. Sie seien ihm falsch vorgekommen, er sei sich aber nicht sicher gewesen. Einen Schein habe er aus dem Umschlag genommen und in sein Portemonnaie gesteckt. „Die wollte ich am nächsten Tag bei einer Tankstelle auf Echtheit prüfen lassen“, erklärte der Mann.

Wäre das Geld echt gewesen, hätte er es behalten wollen. Das räumte der Mann vor Gericht ein. Falls es sich als Falschgeld herausgestellt hätte, habe er es bei der Polizei abgeben wollen. Noch am Abend habe er einen der Geldscheine seiner Freundin gezeigt. Die heute 19-jährige, mittlerweile aber Ex-Freundin, bestätigte diese Version vor Gericht.

Polizei rückt am Tag nach dem Fund zur Hausdurchsuchung an

Noch bevor der Mann jedoch seinen geplanten Test durchziehen konnte, kam die Polizei ihm zuvor: Am Morgen nach dem angeblichen Fund des Geldes rückten Polizisten zu einer Hausdurchsuchung wegen eines anderen vermuteten Deliktes bei ihm an.

Dafür fanden sie keine Beweise, stießen allerdings auf das Falschgeld. Polizei und Staatsanwaltschaft sprachen von einem Zufallsfund: Einen falschen Geldschein hatte er in seinem Portemonnaie, acht weitere in einem Karton für Kondome im Nachttisch versteckt.

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„Warum haben Sie das Geld denn überhaupt versteckt?“, wollte der Richter wissen. Auch dafür hatte er eine Erklärung: Er habe Schulden bei seiner Mutter gehabt und nicht gewollt, dass die Bargeld bei ihm findet.

Angeklagter wirkte auf Staatsanwalt extrem gut vorbereitet

Der Staatsanwalt mochte ihm nicht glauben, konnte ihm aber auch das Gegenteil nicht beweisen. „Ich habe ein flaues Gefühl im Bauch, aber das ist juristisch nichts wert“, sagte er. Insgesamt habe er selten einen Angeklagten vor Gericht erlebt, der so genau gewusst habe, wie er sich verhalten müsse und was er sagen könne.

Die Erzählung klang in seinen Ohren unglaubwürdig. „Das ist schon eine unglaubliche Aneinanderreihung von Zufällen“, sagte er. Er sei überzeugt, dass der Mann das Geld schon vorher besessen habe und in Umlauf bringen wollte. Ersteres sei aber nicht zu beweisen.

Richter und Schöffen hatten keinen Zweifel an der Schuld

Das sahen auch der Richter und die beiden Schöffen so. Allerdings konnten sie auch nicht das Gegenteil beweisen. „Wir sind uns sicher, dass Sie das Falschgeld in Umlauf bringen wollten“, sagte der Richter nach fast zweistündiger Verhandlung.

Die Geschichte, wie das Geld in seinen Besitz gelangt sei, könne das Gericht zwar nicht widerlegen, allerdings würden die objektiven Umstände eine klare Sprache sprechen. „Was Sie uns hier erzählt haben, war Blödsinn“, so der Richter. Die Einlassung sei eine reine Schutzbehauptung gewesen. Die Strafe: Ein Jahr und zwei Haft – allerdings auf Bewährung.

Der Staatsanwalt hatte vier Monate mehr gefordert. Der Verteidiger war gar von einem Freispruch ausgegangen. Schließlich könne nicht nachgewiesen werden, dass sein Mandant das Geld tatsächlich in Umlauf bringen wollte. „Er wollte es lediglich testen lassen und hätte es behalten, falls es echt gewesen wäre“, sagte er. Das habe sein Mandant ja auch eingeräumt, obwohl er sich auch damit strafbar gemacht hätte. Eine Argumentation, der das Schöffengericht nicht folgte.