Auf dem städtischen Friedhof Ahaus liegt die Gruft von Elke Krause und ihrer Familie. Ein Ort der Ruhe, der Andacht und der Trauer sollte die Familiengruft sein. Mitte Januar sollte ihr Ehemann dort beigesetzt werden. Wolf Dietrich Krause war zu Jahresbeginn nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren gestorben. Elke Krauses Geschwister und ihre Mutter waren einverstanden, dass er neben seinem Schwiegervater beigesetzt wird. Schließlich sei die Familie seit Generationen in Ahaus beheimatet. Die Stadt hatte die Beerdigung jedoch abgelehnt.
Noch immer fällt es Elke Krause sichtlich schwer, darüber zu sprechen. Dennoch schildert sie das Geschehene aus ihrer Sicht: Beruflich bedingt hätten ihr Ehemann und sie zuletzt in Selm gelebt. Doch: „Für uns war immer klar, dass wir nach meiner Pensionierung nach Ahaus zurückgehen.“
Ehepaar lebte zuletzt in Selm
Elke Krause berichtet, dass sie mit der Stadtverwaltung die Formalitäten für die Beisetzung habe klären wollen. Dort habe man ihr gesagt, dass sich der Bestatter mit der Stadt in Verbindung setzen solle. „Dieser kommt aus Selm“, erzählt die Witwe. Die Verbindung dorthin ist ein wichtiger Punkt, warum die Stadt Ahaus die Beisetzung von Wolf-Dietrich Krause auf dem städtischen Friedhof abgelehnt hat.
Denn in der städtischen Friedhofsordnung ist festgelegt: „Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten (...), die bei ihrem Ableben Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnung der Stadt Ahaus waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.“ Einwohner der Stadt Ahaus waren Elke und Wolf-Dietrich Krause zuletzt nicht mehr. Allerdings gibt es Ausnahmen, die regelmäßig genutzt würden, so die Stadt auf Nachfrage der Redaktion.
Vereinfacht fallen laut Friedhofssatzung darunter
- Personen, die vorwiegend in Ahaus gewohnt haben,
- Ehepartner, die nicht mehr in Ahaus leben, aber die mindestens eine Wahlgrabstätte (keine Schicht- oder Reihengräber) auf einem städtischen Friedhof besitzen, in der schon der Ehepartner bestattet ist,
- (Volljährige) Kinder, deren Eltern in Ahaus leben,
- Eltern, deren Kinder Einwohner der Stadt Ahaus sind.
Als eine solche Ausnahme hat die Stadt den Fall der Familie Krause nicht klassifiziert. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Für ganz besonders gelagerte Einzelfälle sind weitere Ausnahmen zwar möglich, jedoch aus Gleichbehandlungsgründen nur in einem sehr engen Rahmen. Bei der konkreten Anfrage zur Beisetzung haben wir eine Ausnahme nicht gesehen, da der Verstorbene nie in Ahaus gelebt hat und die Ehefrau seit über 30 Jahren nicht mehr in Ahaus wohnt.“
Bitten werden abgelehnt
Elke Krause hat diese Entscheidung hart getroffen: „Ich habe mir nie vorstellen können, dass die Beisetzung meines Mannes in Ahaus nicht funktioniert. Ich war wie vor den Kopf geschlagen und auch meine Mutter war fertig.“ Mit bittenden Mails, Anrufen und einem Gespräch mit Bürgermeisterin Karola Voß habe sie versucht, die Beisetzung dennoch zu ermöglichen. Das Argument: „In der Familiengruft hätte mein Mann keinem Ahauser den Platz auf dem Friedhof weggenommen.“

Freundlich, aber bestimmt sei ihre Bitte weiter abgelehnt worden. Die Stadt erklärt: „Es gibt immer wieder Anfragen zur Beisetzung von entfernteren Verwandten aus anderen Kommunen. Die Stadt versucht eine einheitliche Linie beizubehalten.“
Keine rechtlichen Schritte eingeleitet
Von rechtlichen Schritten habe Elke Krause abgesehen. Zwar halte es ein Anwalt für nicht ausgeschlossen, dass sich ihr Fall durchsetzen lasse. Eine finale Entscheidung würde jedoch erst in Monaten feststehen. Ihre Geschichte erzählen möchte sie dennoch: „Mir geht es um den menschlichen Aspekt.“ Und um den „Starrsinn“, mit der die Stadt an der Bürokratie festhalte.
Beigesetzt worden ist Elke Krauses Ehemann mittlerweile in Asbeck. Dort, wo das Paar 2004 geheiratet hatte, hat Wolf-Dietrich Krause nun seine letzte Ruhestätte gefunden.