Ehemaliger Pfarrer legt Rechtsmittel ein Prozess um Kinderpornografie geht in neue Instanz

Prozess um Kinderpornografie: Ehemaliger Pfarrer legt Rechtsmittel ein
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Der ehemalige evangelische Pfarrer aus dem Münsterland, den das Amtsgericht Ahaus im November 2024 wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt hat, legt Rechtsmittel ein. Das hat Benedikt Vieth, Direktor des Ahauser Amtsgerichts, am Freitag (29. November) gegenüber unserer Redaktion bestätigt. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.

Wann in einer höheren Instanz darüber verhandelt wird, kann er nicht sagen. „Das liegt nicht in unserer Hand“, macht er deutlich. Das Gericht hatte den Mann Anfang November verurteilt – zu einer Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung und einer Auflage von 3000 Euro.

Zur Erinnerung: Der ehemalige Pfarrer hatte vor dem Amtsgericht zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, in verschiedenen Chats unter anderem auch kinderpornografische Bilder ausgetauscht zu haben.

Hauptmotiv sei gewesen, dass er jemanden gebraucht habe, der für ihn fühle. Durch seine Arbeit habe er sich immer in andere hineinversetzen müssen. „Ich hatte keinen Kontakt mehr zu mir selbst, sondern hab immer nur an andere gedacht“, hatte er vor Gericht erklärt. Er erklärte, das zutiefst zu bereuen, stritt eine mögliche pädophile Neigung vehement ab. Durch Ermittlung und Verfahren habe er eine Depression und Suizidgedanken entwickelt und sich in Behandlung begeben. Therapie und Selbsthilfegruppe seien bis heute nicht abgeschlossen.

Zwar erklärte der Richter, dass das Verhalten des Angeklagten im Umgang mit kinderpornografischem Material eher „untypisch“ gewesen sei. Und auch der Schweregrad der Bilder sei vergleichsweise niedrig. Dennoch zeigten sie eindeutig kinderpornografische Inhalte, teils auch schweren sexuellen Missbrauch.

Mann blockiert Pfarrstelle

Auch die evangelische Gemeinde, in der der Mann bis zu seiner Suspendierung tätig war, erfährt am Freitagmorgen davon, dass der ehemalige Pfarrer Rechtsmittel eingelegt hat. Dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dass sich das Verfahren weiter hinzieht. „Das ist menschlich enttäuschend und bitter“, sagt der verbliebene Pfarrer der Gemeinde. Weil die Gemeinde so weiter für die Bezüge des Mannes aufkommen muss. Und weil er weiter eine Pfarrstelle blockiere.

Im Gespräch mit unserer Redaktion bekräftigt der verbliebene Pfarrer der Gemeinde, dass es in der münsterländischen Gemeinde keine Situationen gegeben habe, die Gemeindemitglieder zur Anzeige hätten bringen müssen. Auch wenn der Mann in der gesamten Gemeinde-, also auch in der Jugendarbeit tätig gewesen sei. Ebenso spricht er über die umfangreichen Präventions- und Schutzkonzepte und Schulungen, zu denen der Mann verpflichtet gewesen sei. Die habe er erfüllt.

Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Kollegen hätten ihn allerdings auch nicht überrascht. „Wir wussten ja von der Suspendierung. Für so einen Vorgang gibt es nicht viele andere Gründe“, sagt er.

Gemeindeintern wolle das Presbyterium versuchen, den gesamten Fall so transparent wie möglich zu behandeln, aufzuklären und zu informieren. Fragen der Gemeindemitglieder sollen offen beantwortet werden.

Landeskirche wartet ab

Die Landeskirche hält sich aktuell noch mit einer klaren Aussage zurück. „Er wird in jedem Fall aus dem Pfarrdienst entfernt“, hatte Wolfram Scharenberg, Pressesprecher der evangelischen Kirche von Westfalen, nach dem Urteil am Ahauser Amtsgericht noch gegenüber unserer Redaktion erklärt. Das geschehe auch unabhängig von der Höhe der Strafe. Aktuell bremst er etwas: Noch gebe es kein rechtskräftiges Urteil. Noch gelte die Unschuldsvermutung. Noch könne auch die Landeskirche keine disziplinarrechtlichen Schritte einleiten.

Der suspendierte Pfarrer, der Rechtsmittel eingelegt hat, war für uns nicht zu erreichen. Um ihn nicht identifizierbar zu machen, nennt unsere Redaktion nach eigener juristischer Prüfung weder den Namen der Gemeinde noch weitere Namen.