Auch Schülerinnen und Schüler profitieren von den Lockerungen ab Montag (21. Juni).

© picture alliance/dpa

Corona-Lockerungen: Wo ab Montag keine Maskenpflicht mehr gilt

rnCoronavirus

Die Corona-Lage entspannt sich immer weiter. Jetzt hat die Landesregierungen weitere Lockerungen beschlossen. Darum wird auch im Kreis Borken ab Montag (21. Juni) die Maskenpflicht gelockert.

Ahaus, Heek, Legden, Stadtlohn, Südlohn, Vreden

, 18.06.2021, 10:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Über Monate gehörte sie praktisch überall zum Alltagsbild – die Coronaschutzmaske. Jetzt wird die Maskenpflicht im Freien ab Montag (21. Juni) dank stark fallender Inzidenzwerte gelockert. Auch gibt es Lockerungen für Zoos, botanische Gärten und Sport.

Die Landesregierung hat auf die kontinuierliche sinkende Inzidenz reagiert und am Mittwoch (16. Juni) eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Aktuell (18. Juni) beträgt die NRW-Inzidenz laut RKI 11,2 im Kreis Borken liegt sie bei 7,3. Damit gilt hier die doppelte Indzidenzstufe-1.

Es wird weiter gelockert

Wichtig: Die meisten Regeln der drei Inzidenzstufen bleiben unverändert. Die Regeln der Inzidenzstufe-1, die aktuell relevant für den Kreis sind, gibt es hier. Folgende Lockerungen treten dann ab Montag zusätzlich in Kraft:

Maskenpflicht entfällt:

  • auf dem Schulhof
  • für Versammlungen im Freien
  • bei Veranstaltungen im Freien mit maximal 1000 Personen
  • bei Gottesdiensten im Freien
  • an Bushaltestellen

Wo die Maskenpflicht weiterhin gilt:

  • Direkt an Kassenbereichen, Verkaufsständen und ähnlichen Schaltern
  • bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Teilnehmern. Ausnahmen gelten am festen Steh- oder Sitzplatz.
  • Im Schulgebäude und am Platz
  • in Anstellbereichen oder Warteschlangen
  • alle Orte, an denen Kommunen dieses vorschreiben, zum Beispiel Wochenmärkten oder Einkaufszonen.

Welche Lockerungen gibt es noch?

  • Bei Tierparks, Zoos oder botanischen Gärten müssen keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden.
  • Chöre und Gesangsgruppen: Im Innenbereich kein Testpflicht mehr, wenn eine medizinische Maske getragen wird. Mindestabstand ja, wenn nicht geimpft oder genesen.
  • Tagungen und Kongresse im Freien mit 1000 Teilnehmern ohne Test bei max. ein Drittel Auslastung der Kapazität.
  • Kontaktfreier Sport drinnen: Wahlweise Verzicht auf Mindestabstand oder Negativtest. Gilt auch für Fitnessstudios.
  • In der Fahrschule reicht eine medizinische Maske.

Jetzt lesen

Übrigens reicht es im Außenbereich in der Regel, eine so genannte Alltagsmaske zu tragen. Laut Coronaschutzverordnung gehören dazu auch Tücher, Schals oder ähnliche Mund-Nasen-Bedeckungen. Selbstverständlich gehen auch Medizinische- oder FFP-Masken.