Bürgermeisterin Karola Voß bedauert das Ausscheiden von Hans-Georg Althoff, richtet den Blick aber dennoch nach vorne.

Bürgermeisterin Karola Voß bedauert das Ausscheiden von Hans-Georg Althoff, richtet den Blick aber dennoch nach vorne. © Rape

Bürgermeisterin über Althoff-Ausscheiden: „Wird Kompetenz der Verwaltung beeinträchtigen“

rnBeigeordneten-Streit

Das Bürgerbegehren pro Hans-Georg Althoff als Erster Beigeordneter der Stadt Ahaus ist gescheitert. Die Initiatoren haben aufgegeben. Bürgermeisterin Karola Voß findet kritische und lobende Worte.

Ahaus

, 15.09.2022, 16:10 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Verwaltungsgericht Münster hat den „Kampf“ der Initiatoren des Bürgerbegehrens pro Hans-Georg Althoff (Erster Beigeordneter der Stadt Ahaus) zum Erliegen gebracht. Der Eilantrag, die Stellen-Neuausschreibung zu verhindern, wurde abgeschmettert. Bürgermeisterin Karola Voß sieht der jetzt anstehenden „Übergangszeit“ mit Sorgen entgegen.

Nach der juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens, Andreas Banger, Vanessa Lisseck und Peter Mönkediek, gemeinsam in Absprache mit ihrem Rechtsbeistand Peter Mensing entschieden, auf den Gang vor das Oberverwaltungsgericht zu verzichten.

Zu geringe Chancen vor dem OVG

Als zu gering sehen sie die Erfolgsaussichten an. Und: Sie wollen die Stadt Ahaus nicht blockieren. Durch den Verzicht auf weitere juristische Schritte kann die Stelle des Ersten Beigeordneten jetzt zeitnah neu ausgeschrieben werden. Bis Januar 2023 ist Althoff noch im Amt.

Nicht wenige der Althoff-Unterstützer haben bereits anklingen lassen, dass sein Ausscheiden auch Karola Voß in ihrem Amt als Bürgermeisterin schwächen könnte. Ob das so kommt, wird sich zeigen müssen. Wie aber sieht die Bürgermeisterin selbst das letztliche Scheitern des Bürgerbegehrens?

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„Das Verwaltungsgericht hat eine rechtliche Entscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens getroffen und diese akzeptiere ich selbstverständlich“, teilt sie auf Anfrage der Redaktion mit. Natürlich nicht ohne den Initiatoren des Bürgerbegehrens ausdrücklich für ihren Einsatz zu danken.

Denn: „Da sich inhaltlich ihr Anliegen mit meiner persönlichen Meinung als Bürgermeisterin deckt.“ Deutlich hatte die Bürgermeisterin in der Vergangenheit ihre Meinung zu dem Thema kundgetan.

Flammender Appell im Rat

Allein schon vor der Abstimmung im Rat im Mai dieses Jahres, als es darum ging, ob die Stelle neu ausgeschrieben werden soll oder Hans-Georg Althoff bis zu einer Pensionierung weiter beschäftigt wird, richtete sie einen flammenden Appell an die Ratsmitglieder. Vergebens.

Mehrheitlich entschied sich der Rat zur Neuausschreibung der Stelle. Wenn man so will, war diese Entscheidung zugleich die „Geburtsstunde“ des Bürgerbegehrens. Die Initiatoren mobilisierten viele Bürger, sammelten 3400 Unterschriften. Am Ende ohne Erfolg.

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Genau deshalb stellt Karola Voß gegenüber der Redaktion auch klar, dass sie die Entscheidung der Mehrheit des Rates (CDU und Grüne - d. Red.), Hans-Georg Althoff nicht erneut als Ersten Beigeordneten wiederzuwählen „ausdrücklich bedauere“.

Kompetenz geht verloren

Und weiter: „Im Ergebnis wird sein Fachwissen, zumindest in der Übergangszeit, in wichtigen laufenden Projekten fehlen und so die Kompetenz der Verwaltung beeinträchtigt sein.“ Genau darauf hatten auch die Initiatoren ausdrücklich hingewiesen. Stichwort Kompetenzverlust.

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Trotz allem schaut die Bürgermeisterin nach vorne: „Ich bin froh, dass der Streit, der letztlich keinem hilft, vorbei ist.“

In dieselbe Kerbe schlägt auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Michael Räckers. Es gehe jetzt darum, gemeinsam nach vorne zu schauen und die Stadt voranzubringen. Und die CDU-Meinung zum Gerichtsurteil?

Attraktive Stelle

„Es bestätigt unsere Rechtsauffassung“, so Räckers. Eine Personalentscheidung könne nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Da gebe es eben klare Vorgaben, was zulässig sei und was nicht.

Mit Blick auf die Stellenneuausschreibung zeigt sich Räckers optimistisch. Die Zeit sei jetzt durch den beschrittenen juristischen Weg knapper, aber: „Wir schreiben eine sehr attraktive Stelle aus. In Ahaus kann man viel bewegen. Die Stadt ist attraktiv für Bewerber und Bewerberinnen.“

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