
Vanessa Lisseck und Andreas Banger stehen gemeinsam mit Prof. Peter Mönkediek, der beim Fototermin verhindert war, als Vertretungsberechtigte für das Bürgerbegehren. © Sven Asmuß
Bürgerbegehren soll Ratsbeschluss gegen Hans-Georg Althoff kippen
Bürgerbegehren
Gegen den Ratsbeschluss, die Stelle des Ersten Beigeordneten der Stadt Ahaus neu auszuschreiben, regt sich jetzt organisierter Widerstand. Ein Bürgerbegehren wurde angestoßen.
Soll die Stelle des Ersten Beigeordneten nach Ablauf der derzeitigen Wahlzeit unverändert fortgeführt und von einer Stellenausschreibung abgesehen werden?“ So ist das Bürgerbegehren, das jetzt Vanessa Lisseck, Andreas Banger und Prof. Peter Mönkediek als Vertretungsberechtigte angestoßen haben. Unterstützt werden sie dabei von Rechtsanwalt Peter Mensing sowie den im Ahauser Rat vertretenen Wählergruppen UWG, WGW und WLA.
Hintergrund ist der Ratsbeschluss vom 5. Mai, nach dem die Stelle des Ersten Beigeordneten Hans-Georg Althoff Anfang 2023 neu ausgeschrieben werden soll. So lange ist Althoff gewählt, theoretisch könnte seine Amtszeit aber bis zu seiner Pensionierung noch um dreieinhalb Jahre verlängert werden. Mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD war der Beschluss gefasst worden.
„Hans-Georg Althoff ist ein ausgewiesener Fachmann“
„Ich bin eigentlich komplett unpolitisch, aber das lässt auch mir keine Ruhe“, sagt Andreas Banger, ehemaliger Vorstand der Volksbank Gronau-Ahaus. „Die Bürgermeisterin ist mit fast 80 Prozent der Stimmen ins Amt gewählt worden. Sie ist parteilos und auf eine starke Verwaltung angewiesen. Ich kann nicht verstehen, weshalb man jetzt auf die Erfahrung und das Fachwissen von Hans-Georg Althoff verzichten möchte“, so Banger weiter.
„Hans-Georg Althoff betreut so viele wichtige Projekte, die aktuell in Ahaus bewältigt werden müssen. Ich verstehe nicht, weshalb man auf ihn verzichten möchte“, sagt auch Vanessa Lisseck, die sich in der UWG engagiert und womöglich bevorstehende Atommülltransporte, die Fusion der Stadtwerke oder den Neubau der Feuerwache anführt. „Hier überall ist Hans-Georg Althoff ein wichtiger Fachmann.“
„Wir sind von vielen Bürginnen und Bürgern angesprochen worden, ob man nicht etwas gegen den Beschluss machen kann“, begründet Peter Mensing, ebenfalls Mitglied der UWG, das Bürgerbegehren. Dabei ist es ihm wichtig, herauszustellen, dass das Bürgerbegehren keine parteipolitische Aktion ist. „Darum stehen auch mit Peter Mönkediek und Andreas Banger zwei Personen an der Spitze, die politisch in Ahaus überhaupt noch nicht in Erscheinung getreten sind.“
Infoveranstaltung in der Stadthalle
Am Dienstag, 24. Mai, ab 19 Uhr gibt es zu dem Bürgerbegehren in der Stadthalle eine Informationsveranstaltung, bei der Andreas Banger und Vanessa Lisseck noch einmal erklären, was sie beabsichtigen und wie es weiter geht. 2223 Unterschriften müssen die Verantwortlichen sammeln, das sind sieben Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl in Ahaus. Anschließend muss der Rat darüber entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
Ist es zulässig und der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht, dann muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden, bei dem genau die eingangs gestellte Frage beantwortet werden muss. Gekippt wäre der Ratsbeschluss, wenn 20 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen würden. Das wären 6350 Stimmen.
Man kann sich auch heute auf dem Stadtfest informieren. Die Wählergemeinschaften sind mit einem Infostand zum Bürgerbegehren vertreten und beantworten Fragen. Man kann auch direkt seine Unterschrift leisten.