
Bekenntnisschulen sind ein Anachronismus. Selbst Bayern, das ja in der Regel nicht gerade als progressiver und säkularer Freistaat bekannt ist, hat die konfessionelle Bindung der Grundschulen schon Ende der 1960er-Jahre aufgehoben.
Eine Schule, die sich komplett in staatlicher Trägerschaft befindet, darf keine Bevölkerungsgruppe bevorzugen oder schlechter stellen. Ob mit Taufurkunde, Schamanenbestätigung oder ohne Bekenntnis. Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz.
Viele Eltern außen vor
Ob ich mein Kind nun in den Religionsunterricht schicke oder nicht, ob ich Religionsunterricht insgesamt befürworte oder nicht, steht hier nicht zur Debatte. Erst einmal geht es darum, dass die saubere Grenze zwischen Kirche und Staat an dieser Stelle in der Grundschule endlich gezogen werden muss. Auch in NRW. Wenn nicht im Schulgesetz, dann eben per Entscheidung der Eltern.
Die Krux dabei ist natürlich, dass das einzig und allein die Eltern der aktuellen Grundschüler tun können. Eltern der Dritt- und Viertklässler, denen das Thema vielleicht schon egal sein kann, müssen abstimmen, um das Ziel zu erreichen. Eltern von Kindergartenkindern, die es sicherlich gerne tun würden, stehen außen vor.
Eigentlich sind sich alle einig. Hoffentlich kommen genug Stimmen zusammen.