Ein 58-jähriger Mann aus Alstätte hat am 18. Februar 2023 gegen 0.45 Uhr die Kontrolle über das Auto seines Sohnes verloren, woraufhin er durch eine Fehleinschätzung nach dem Abbiegen von der Straße abkam und in einem Graben landete.
Vor dem Unfall trank der Mann Alkohol (es seien drei Flaschen Bier gewesen); danach trank er weiter, um sich zu beruhigen. Der Alstätter greife jedoch nicht regelmäßig zum Alkohol. Es gebe Wochen, in denen er überhaupt nicht trinke.
Der Unfall geschah am Bookenbusch in Alstätte, in der Nähe des Kreisverkehrs zur Buurser Straße und Haaksbergener Straße. Dieser führte schließlich zum Verlust seines Führerscheins. Einer der vier geladenen Zeugen (weitere Zeugen: zwei Polizeibeamte und die Ehefrau des Angeklagten) kam zur Ereigniszeit zufällig an der Stelle vorbei und hielt an, um zu helfen.
Dann hatte der Unfallfahrer die Idee, ein Nylonseil bei seiner Firma gemeinsam mit dem Zeugen abzuholen, um den Wagen aus dem Graben zu ziehen.
Alkohol erst später bemerkt
Anzeichen von Trunkenheit gab es laut des Zeugen zunächst nicht. Erst, als sich der Angeklagte auf den Beifahrersitz setzte, bemerkte der Zeuge einen alkoholischen Geruch. Die Frage, ob der Alstätter getrunken habe, bejahte er. Auf das Alkoholthema seien die beiden dann aber nicht weiter eingegangen.
Während der Zeuge allein im Auto auf die Rückkehr des 58-Jährigen (der gerade das Seil holte) wartete, rief er die Polizei, um sie über die Trunkenheit des Mannes zu informieren. Anschließend fuhren sie mit Nylonseil zurück zum Unfallort und zogen dann den Wagen aus dem Graben.
Der Angeklagte setzte sich daraufhin ins Auto und fuhr trotz des Alkoholkonsums weiter nach Hause. Dort trank er noch drei weitere Underberg (0,02-Liter-Flaschen, mit 44 Volumenprozent) und ging danach schlafen. Diese trank er zur Beruhigung, da er durch den Unfall aufgebracht war, erklärte der Angeklagte.
Dann kam Polizei
Die Polizei traf ein, nachdem der Alstätter bereits eingeschlafen war. Eine Trunkenheit konnte dann auch sie feststellen, woraufhin sie einen Alkoholtest anordnete. Das Problem dabei: Der Nachtrunk vor seinem Schlaf verfälschte das eigentliche Ergebnis, das er vor dem weiteren Trinken bei der Fahrt hatte. Laut des Polizeiprotokolls hatte der Test einen Wert von 1,27 Promille.
Richter hat entschieden
Weil die Polizei den Test erst nach weiteren Getränken durchführte, saß ein forensischer Toxikologe der Uniklinik Münster mit in der Verhandlung und kalkulierte den Promillewert, der zur Tatzeit am wahrscheinlichsten war. Das neue Ergebnis nach der Rechnung: 0,86 Promille.
So schlug der Richter vor, den Fall gegen eine Zahlung von 1500 Euro einzustellen. Die Staatsanwaltschaft kam letztendlich zum Entschluss, diese Entscheidung zu befürworten. Seinen Führerschein erhielt der Alstätter ebenfalls zurück.