Fast drei Jahre hat die Corona-Schutzverordnung die Menschen begleitet. Am Dienstag, 28. Februar, läuft die Verordnung über zahlreiche Schutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflicht, Zugangsbeschränkungen und Lockdown-Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Auch die speziellen Regelungen, die in NRW für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen geregelt waren, werden nicht verlängert.
Zahlreiche Informationswege wurden im März 2020 in kürzester Zeit eingerichtet. Täglich wurde in Funk, Fernsehen, online und auch in der Münsterland Zeitung über die Infektionsentwicklung berichtet. Es gab eine Corona-Hotline des Kreises Borken und eine Hotline auf Landesebene, die mit Rat zur Seite standen und Fragen besorgter Anrufer beantworteten. Im Verlauf der Pandemie wurden dann Teststellen und Impfzentren eingerichtet.
Mund-Nase-Schutzbedeckungen, erst selbst genäht, später nach medizinischer oder sogar FFP2-Norm wurden zum Alltagsbegleiter. Corona-Tests gehörten zur täglichen Routine. Die Firma Tobit aus Ahaus entwickelte eine App, mit deren Hilfe das Testen an den Teststellen in der Region zum Kinderspiel wurde. Das alles hat dafür gesorgt, dass das Infektionsgeschehen beherrschbar blieb, schreibt das Land NRW in seiner Presseinformation zum Auslauf der Corona-Schutzverordnung.
Der Pressesprecher des Kreises Borken Karl-Heinz Gördes bestätigt im Gespräch mit der Redaktion, dass auf der Internetseite des Kreises Borken weiterhin Informationen zum Thema Coronavirus zu finden seien. Manche Serviceleistungen, wie zum Beispiel die Übersicht der öffentlichen Teststellen, wird es ab Mittwoch, 1. März, aber nicht mehr geben.
Und auch ein Blick in die Corona-Chayns-App zeigt, dass dort ab 1. März keine Testtermine mehr gebucht werden können. Zum 28. Februar endet mit der auslaufenden Corona-Schutzverordnung der Anspruch auf einen Bürgertest. Der Bund übernimmt somit keine Kosten mehr. Das gilt ohne Ausnahme – auch für Personal von Gesundheitseinrichtungen. Zwei von der Redaktion kontaktierte Teststellen gaben an, am 28. Februar zu schließen.
Auch die speziellen Regelungen, die in NRW für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Das bestätigt auch Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland auf Anfrage: „Ab Mittwoch, dem 01. März 2023, entfallen die Testnachweispflichten vor dem Zutritt von Krankenhäusern für alle Personengruppen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht.“ Zum Schutz besonders vulnerabler Patienten müssten dann nur noch Besucher eine FFP-2 Maske tragen.
Dies gelte bis zum Ablauf der Befristung der im Infektionsschutzgesetz enthaltenen Regelungen am 7. April 2023. „Weitere Einschränkungen im Rahmen der Patientenbesuche bestehen darüber hinaus nicht“, so Rodig weiter.
Weiter Tests bei der Aufnahme ins Krankenhaus
„Bei stationären Patienten wird das Klinikum Westmünsterland weiter Coronatests bei der Aufnahme durchführen. Bei Infektionspatienten werden in den Krankenhäusern natürlich alle notwendigen Schutzmaßnahmen uneingeschränkt durchgeführt“ weist der Pressesprecher auf weiter bestehende Schutzmaßnahmen des Klinikums hin. Mitarbeitende könnten auch weiterhin zum Infektionsschutzgesetz freiwillig Masken tragen.
Ein Hinweis ist Tobias Rodig besonders wichtig: „Da mit den neuen gesetzlichen Vorgaben nun auch im Krankenhaus auf das Prinzip der Eigenverantwortung gesetzt wird, bitten wir insbesondere unsere zahlreichen Besucher eindringlich achtsam zu bleiben. Mit Krankheitssymptomen sollten keine Besuche vorgenommen werden. Auch ohne Symptome ist darüber hinaus die Durchführung eines Selbsttests vor einem Krankenhausbesuch empfehlenswert.“