
© picture alliance/dpa
Ausgetanzt: Das passiert, wenn die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft über 35 liegt
Coronaschutzverordnung
Die 7-Tage-Inzidenzen im Kreis Borken und in NRW hat am Mittwoch (11.08.) die 35-Marke übersprungen. Wird sie dauerhaft überschritten, gelten strengere Coronaschutz-Vorschriften. Was bedeutet das für private Feiern?
Noch sind private Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Borken könnte aber in den nächsten Tagen die 35-er Marke überschreiten. Ist das acht Tage in Folge der Fall, rückte der Kreis in die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 35,1 und 50).
Dann sind private Veranstaltungen im Freien mit nur noch mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit. An den Tischen und im Außenbereich gilt keine Maskenpflicht. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes an festen Sitzplätzen ist zulässig, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
Wenn eine Höchstzahl zulässiger Personen vorgeschrieben ist, werden Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, nicht mitgezählt. Diese dürfen also zusätzlich teilnehmen.
Das gilt auch für genesene oder geimpfte Kinder. Denn grundsätzlich gilt: Kinder jeglichen Alters, abgesehen von Säuglingen, müssen bei der Berechnung der zulässigen Höchstpersonenanzahl eingerechnet werden. Ein Negativtestnachweis ist für Kinder bis zum Schuleintritt jedoch nicht notwendig.
Für Partys gelten strengere Auflagen. Noch sind Partys im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Steigt allerdings die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft über 35, dann sind private Partys nicht mehr erlaubt.
Der Tanz macht den Unterschied
Wann aber handelt es sich um eine private Feier, wann um eine Party? Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium gibt folgende Antwort: „Private Veranstaltungen sind beispielsweise Hochzeiten oder Geburtstage, bei denen die Gäste an festen Plätzen (also in der Regel an Tischen) sitzen, z.B. gemeinsam essen und auch Gespräche an (Steh-)Tischen führen. Grundsätzlich sind dabei die Abstandsregelungen und Maskenpflichten je nach Veranstaltungsort einzuhalten. Tanzen ist nicht erlaubt!“
Partys und vergleichbare Feiern seien hingegen Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstage mit ausgelassenem Tanzen, Feiern, bei denen eine Einhaltung der Abstands- und Maskenpflichten nicht erreichbar sind. „Bei Partys wird davon ausgegangen, dass die Ansteckungsgefahr erhöht ist, da bei diesen Feiern zum Beispiel gemeinsam getanzt und gesungen wird und es dann ohne Masken und Abstand zu erhöhtem Ausstoß infektiöser Aerosole kommen kann“, so heißt es in den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums.
Nur noch draußen darf gesungen werden
Für standesamtliche Trauungen und religiöse Feste ändert sich bei einer dauerhaften Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 vorerst nichts. Es sind aber weiterhin die Regelungen der Religionsgemeinschaften und je nach Ort der Trauung Maskenpflichten und die Regeln zu den Mindestabständen zu beachten. Singen ist in Inzidenzstufe 1 (unter 35) drinnen mit bestimmten Vorgaben und draußen zurzeit noch erlaubt. In der nun drohenden Inzidenzstufe 2 darf nur noch draußen gesungen werden.
Noch ist unklar, welche Regeln ab dem 19. August in Nordrhein-Westfalen gelten werden. Am 19. August laufen die derzeit gültigen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung aus. Bis dahin muss die Landesregierung eine neue Verordnung erlassen. Wann genau das sein wird und wie die Regeln aussehen werden, bleibt abzuwarten.