Gerade ist Bürgermeisterin Karola Voß zurück von der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen (Asketa). Die hatte sich im unterfränkischen Grafenrheinfeld getroffen.
Sie spricht von einem intensiven und produktiven Austausch der 25 Kommunen mit kerntechnischen Anlagen. „Gemeinsam werden diese Themen in den jährlichen Treffen gegenüber den verantwortlichen Gesellschaften sowie dem Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung vertreten und helfen den einzelnen Kommunen in besonderer Weise. Der intensive und vor allem konstruktive Austausch war geprägt von großem Verständnis der Politik für die Position der Asketa.“ Die Forderungen seien von allen Vertretern der Politik parteiübergreifend anerkannt worden.

Die Positionen und Forderungen der Asketa, die die Vertreter in einer Abschlusserklärung formuliert haben, geht der Ahauser Anti-Atomkraft-Bewegung längst nicht weit genug.
Aber erst einmal die Positionen und Forderungen der Asketa in ihrer „Grafenrheinfelder Erklärung“. Die Mitglieder fordern
- den Einstieg in Neugenehmigungsverfahren für die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Zwingend sei dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig zur erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus Sellafield und La Hague an den dafür vorgesehenen Standorten.
- die Schaffung eines zentralen Eingangslagers, sobald der Endlagerstandort durch den Bundestag festgestellt ist.
- zwei Sitze im nationalen Begleitgremium Endlagersuche und wollen das gesetzlich verankert haben. Ebenso soll der Aufgabenkatalog des nationalen Begleitgremiums um die Thematik der Zwischenlagerung erweitert werden.
- für alle Zwischenlagerstandorte ab sofort eine Entschädigung analog der vertraglichen Regelungen für Ausgleichszahlungen in Ahaus und Gorleben. Eine zugesicherte Endlagerung gebe es bis heute nicht. Ohne den Entsorgungsnachweis hätte es jedoch den Betrieb der Kraftwerke nie gegeben. In den Augen der Asketa sei die Endlagersuche für die nächsten zwei bis drei Generationen nicht zu realisieren. Die Lasten der Lagerung kerntechnischer Abfälle werden bis dahin durch die Standortkommunen geschultert. Sie fühlten sich wie „de facto-Endlager“. Niemand der gegenwärtig Lebenden wird erleben, dass die Zwischenlager geräumt werden. Der Bund entschädigt die Zwischenlagergemeinden Ahaus und Gorleben bereits heute. Die Endlagerung kann auch später nie ohne die Zwischenlagerung gedacht werden.
- als vertrauensschaffende Maßnahme gegenüber den betroffenen Regionen einen verbindlichen Terminrahmenplan.
- einmal jährlich Informationen über den Fortgang der Planung zur Zwischen- und Endlagerung durch die zuständigen Bundesbehörden und -gesellschaften.
Hartmut Liebermann, Sprecher der BI in Ahaus, lässt an der Erklärung nicht viel Gutes. „Dass die Kommunen mehr Geld fordern, kommentiere ich mal nicht“, sagt er. Manches in der Erklärung gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber nicht weit genug.
„Etwa der Einstieg in die Neugnehmigungsverfahren“, sagt er. Vom Grundsatz her zwar richtig, müsse das aber für alle Zwischenlager gelten. Mit der Beschränkung auf die Wiederaufbereitungsanlagen sei die Forderung viel zu schwach. Schlimmer noch: Die Mitglieder der Asketa würden so erst einmal komplett akzeptieren, dass die Zwischenlager weiter betrieben würden. Schon das ist aus Sicht der BI ein Unding. Darüber hinaus müsse verankert werden, dass Transporte zwischen den Zwischenlagern um jeden Preis vermieden werden müssten.
Mit Blick auf die Langzeitlagerung formuliere die BI gerade eigene Forderungen. Das Papier soll in Kürze fertig gestellt werden und deutlich über die Asketa-Forderungen hinaus gehen.