Ahauser in Untersuchungshaft Ermittlungen gegen Autohändler laufen weiter

Ahauser in Untersuchungshaft: Ermittlungen gegen Autohändler laufen weiter
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Großeinsatz bei einem Ahauser Autohändler: Anfang Februar werden von dem Hof des Unternehmens zahlreiche Fahrzeuge beschlagnahmt. Der Geschäftsführer in Untersuchungshaft genommen. Schnell machen Gerüchte die Runde. Auch einige Wochen später gibt es nur wenige Antworten.

Erst Ende Februar kommt schließlich ein kurzes Gespräch mit unserer Redaktion zustande: Ein Sprecher des Unternehmens bestätigt in dem Telefonat den Einsatz auf dem Hof. Auch einen Zusammenhang mit Untersuchungen unter dem Stichwort „Dutch Windmill“ (dazu später mehr) bestätigt er am Telefon. Ebenso erklärt er, dass sich der Geschäftsführer aktuell noch in Untersuchungshaft befinde. Zu weiteren Hintergründen sagt er nichts mehr.

Die Vorwürfe seien jedenfalls nicht richtig. Schon im Juni 2023 seien Vertreter des Unternehmens im Rahmen von Ermittlungen vernommen worden – als Zeugen. Jetzt der für ihn völlig überraschende Einsatz in Ahaus. Aktuell sei dem Unternehmen jede Handlungsfähigkeit genommen. Wie es weitergehe, könne er nicht sagen. Gerüchte will er nicht kommentieren.

Für weitere Antworten verweist er an die Anwälte des Unternehmens, eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei aus Wiesbaden. Auch von dort gibt es nur sehr knappe Antworten: Schriftlich erklärt eine Anwältin lediglich, dass sie wegen der derzeit laufenden Ermittlungen weder zum Sachstand noch zum Inhalt des Verfahrens Angaben machen könne.

Auf die mehrfache Bitte unserer Redaktion zumindest nach einem kurzen klärenden Gespräch geht sie nicht ein.

Auch die zuständige Oberfinanzdirektion NRW in Münster hatte gegenüber unserer Redaktion Mitte Februar Nachfragen nicht beantwortet. Die Oberfinanzdirektion dürfe sich schon aufgrund des Steuergeheimnisses generell nicht zu Einzelfällen äußern. Dies schließe auch eine Kommentierung vermuteter Einsätze oder sonstiger Maßnahmen ein, hieß es.

Sie ließ unbeantwortet, ob die Durchsuchung in Ahaus mit den „Dutch-Windmill“-Ermittlungen in Zusammenhang stehen. Auch zu den Dingen, die in Ahaus beschlagnahmt wurden, sagte die Oberfinanzdirektion nichts. Ebenso blieb offen, ob es sich bei dem Ahauser Unternehmen um den Hauptbeschuldigten oder nur Beteiligte handeln soll.

Millionenschaden in Deutschland

Parallel zu dem Einsatz in Ahaus hatte das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität am 7. Februar eine Pressemitteilung veröffentlicht: Demnach habe sich das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) an umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Sie richteten sich gegen einen Ring mutmaßlicher Karussellbetrüger, die mit fingierten Lieferketten allein in Deutschland mindestens sechs Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben sollen.

Die Untersuchung mit dem Codenamen „Dutch Windmill“ seien im September 2024 aufgrund von Erkenntnissen einer Untersuchung der Europäischen Staatsanwaltschaft in Rotterdam (Niederlande) eingeleitet worden. Beweise aus den Ermittlungen würden demnach auf einen Autohändler aus NRW als Hauptverdächtigen hin deuten.

Er soll Gebrauchtfahrzeuge von inländischen Unternehmen erworben und dafür Rechnungen mit Umsatzsteuer-Ausweis erhalten haben. Die habe er als Vorsteuer geltend gemacht und sich erstatten lassen. Anschließend seien die Fahrzeuge als sogenannte Margen-Fahrzeuge an Firmen in den Niederlanden sowie Slowenien veräußert worden.

Haftbefehl gegen Hauptbeschuldigten

Im Margensteuersystem entfällt die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis eines Fahrzeugs, wenn es von einer Privatperson verkauft wird, da diese die Steuer bereits beim ursprünglichen Kauf bezahlt hat. Infolgedessen wird nur die Gewinnmarge des Händlers besteuert.

Durch dieses Vorgehen konnten die Verdächtigen mutmaßlich Umsatzsteuer in Deutschland sowie erhebliche Mehrwertsteuerbeträge in den Niederlanden hinterziehen. Insgesamt sollen die Betrugsgeschäfte ein Volumen von rund 30 Millionen Euro gehabt haben. Gegen den Hauptbeschuldigten wurde Haftbefehl erlassen, es wurden Maßnahmen zur Festsetzung von Vermögenswerten eingeleitet.