
Seit über drei Jahren war ein Ahauser schon ohne Führerschein gewesen, als er in eine Kontrolle der Polizei geriet. Ohne Fahrerlaubnis hatte sich der 41-Jährige wiederholt hinters Steuer gesetzt. Dafür muss er nun länger auf die Rückkehr zum Führerschein warten. © picture alliance/dpa
Ahauser setzt sich bekifft hinters Steuer – und das ohne Führerschein
Gerichtsprozess
Nach Cannabis-Konsum und ohne Fahrerlaubnis fiel ein 41-jähriger Ahauser im November 2021 einer Polizeistreife auf. Deshalb muss dieser nun etwas länger auf seinen Führerschein warten.
Warum er sich im Bewusstsein, keinen Führerschein mehr zu besitzen, im November 2021 hinters Steuer seines Wagens gesetzt habe, darauf hatte ein Ahauser keine Antwort. Und dass er kurz zuvor nachweislich noch gekifft hat, daran konnte er sich nicht mehr erinnern.
Während Richter und Staatsanwalt die Fahruntüchtigkeit aufgrund von Cannabis-Konsum nicht hinreichend nachweisen konnten, so stand das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis außer Frage. Deshalb wird der 41-Jährige nun etwas länger auf die mögliche Rückkehr zum Führerschein warten müssen.
Was war geschehen? An diesem Novembermorgen war einer Polizeistreife in Ammeln ein auf dem Grünstreifen abgestellter Pkw aufgefallen. Als die Streife den Wagen passierte, setzte sich dieser in Bewegung. „Wir hatten gleich ein komisches Gefühl“, erklärte die Polizistin im Zeugenstand.
Und das sollte sich bewahrheiten. Bei der Kontrolle sei den Polizisten gleich „Cannabis-Geruch“ entgegengekommen. Auch sei der Fahrer nicht in der Lage gewesen, selbstständig den Finger zur Nase zu führen. „Auch die Pupillen haben auf Taschenlampenlicht keine Reaktion gezeigt“, sagte die Zeugin.
Blutprobe liefert eindeutiges Ergebnis
Eine Blutprobe wurde angeordnet – mit eindeutigem Ergebnis: „Sie müssen sehr kurz vorher noch Cannabis geraucht haben“, erklärte der Richter. Dem widersprach der Angeklagte vehement: „Das letzte Mal hatte ich 12 bis 15 Tage davor gekifft.“
Das ließ den Richter ungläubig zurück. Dennoch beantragte er letztlich hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit wegen den Cannabis-Konsums eine Einstellung des Verfahrens. „Die Beweise reichen mir nicht“, so seine Begründung. Dem stimmte der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu.
Wohl aber musste sich der 41-Jährige für das vorsätzliche Fahren ohne Führerschein verantworten. Dass er keinen Führerschein besitze, das habe er erst kurz zuvor auf dem Straßenverkehrsamt erfahren.
Er sei seinerzeit obdachlos gewesen, lebe von seiner Frau getrennt, müsse seine zwei Kinder unterhalten. Seine Wohnung habe er verloren, auf dem Amt in Stadtlohn sei ihm gesagt worden, man kümmere sich. „Ich habe im Auto gelebt“, so sein Fazit.
Dass der Ahauser bewusst im Wissen ohne Führerschein gefahren sei, dafür hatte der Richter noch einen weiteren Beleg. Der Registerauszug wies nicht nur Einträge zum Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln auf.
2018 war ihm zunächst vorläufig, dann endgültig die Fahrerlaubnis wegen der Neigung zur Rauschmittelsucht entzogen worden. Noch im Juli 2021 folgte eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Angeklagter gibt Fehlverhalten letztlich zu
„Sie hatten zum Zeitpunkt der Kontrolle also schon drei Jahre keinen Führerschein mehr“, betonte der Richter. Letztlich gab der Angeklagte auch zu, sich dessen im November bewusst gewesen zu sein.
Das hatte er dem Vernehmen nach auch schon am Tattag gegenüber den Polizisten zugegeben. Er betonte aber noch einmal, an dem Tag „nicht in einem so schlechten Zustand gewesen“ zu sein. Er kiffe mittlerweile seit ein paar Wochen nicht mehr, habe wieder eine Arbeit aufgenommen und kümmere sich um die Kinder.
In seinem Plädoyer stellte der Vertreter der Staatsanwaltschaft heraus, dass die Obdachlosigkeit des Ahausers anzuerkennen sei, dass dem aber entgegenstehe, dass dieser „einschlägig vorbestraft“ ist. 90 Tagessätze à 20 Euro seien tat- und schuldangemessen.
Zudem beantragte er eine Führerscheinsperre für zwölf Monate. Letzteres griff auch der Richter in seinem Urteil auf, er setzte allerdings nur 70 Tagessätze an.
Der Richter verwies auf einen „letzten Warnschuss“, auch er erkannte die schwierige Lage an. „Den Führerschein haben Sie aber nicht ohne Grund verloren“, meinte der Richter. Das Fahren nach dem Kiffen sei seine eigene Schuld. Der Angeklagte erklärte, dass dies „nie wieder passieren“ werde. „Ich drücke ihnen die Daumen“, antwortete der Richter.