Das Besuchsverbot im Ahauser Krankenhaus wird ab 20. Mai gelockert. Auch der übrige Betrieb kehrt langsam zur Normalität zurück.

© Stephan Teine

Ahauser Krankenhaus kehrt langsam zum Alltag zurück

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So langsam kehren die Krankenhäuser des Klinikums Westmünsterland zur Normalität vor Corona zurück. Auch in Ahaus werden nicht mehr nur Notfälle operiert, das Besuchsverbot ist aufgehoben.

Ahaus

, 20.05.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Infektionszahlen im Kreis sind auf niedrigem Niveau, am Ahauser Krankenhaus werden langsam auch wieder nicht-lebensnotwendige Eingriffe durchgeführt. Kein Anlass aber zur Sorglosigkeit, jederzeit könne es wieder zu einem Anstieg bei der stationären Aufnahme von Covid-19-Patienten kommen, betont Tobias Rodig, Leiter Unternehmenskommunikation Klinikum Westmünsterland.

Da der Schutz von Patienten – gerade aus Risikogruppen – und der Klinik-Mitarbeiter oberstes Gebot sei, sei es daher wichtig, gerade den intensivmedizinischen Bereich nicht zu überlasten. Tobias Rodig: „Der ,neue’ Krankenhausalltag wird weiterhin durch viele Einschränkungen und Veränderungen geprägt sein.“

Keine belastbaren Zahlen zu abgesagten OPs

Konkrete Zahlen, wie viele Operationen während der bisherigen Corona-Wochen auch in Ahaus verschoben wurden, kann der Klinik-Sprecher nicht nennen. Einfach auch deswegen, weil OP-Termine, die nicht dringend erforderlich waren, oft vorher schon nach Rücksprache mit den Fachärzten abgesagt worden seien: „Viele sind gar nicht gekommen.“

Eine belastbare Zahl wegen Corona nicht erfolgter Operationen zu nennen, sei daher kaum möglich, so Rodig.

Rund 50 Prozent der Betten wurden freigehalten

Auch in Sachen „Leerstand“, also Betten, die mit Blick auf steigende Infektionen, in den Häusern des Klinikums Westmünsterland für Covid-19-Patienten freigehalten wurden, lägen keine exakten Zahlen vor. Rodig: „Man kann aber davon ausgehen, dass es rund 50 Prozent waren.“

Klar ist allerdings, dass dem Klinikum ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Hier setzt man auf das Krankenhausentlastungsgesetz, das für finanzielle Ausgleiche sorgen will. Konkret soll eine Tagespauschale für jedes freie Bett im Verhältnis zum Vorjahr in Höhe von 560 Euro gezahlt werden.

Außerdem sollen Kliniken für jede neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungseinheit einen Bonus aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 50.000 Euro erhalten. Außerdem ist ein fallbezogener Zuschlag von 50 Euro je Patient geplant, befristet auf acht Wochen, als Ausgleich für höhere Aufwendungen bei der Materialbeschaffung.

In Ahaus wurden zusätzliche Intensivbetten geschaffen

Klinikumssprecher Rodig teilt dazu für sein Haus mit: „Das St.-Marien-Krankenhaus Ahaus verfügt über insgesamt zwölf Intensivbetten, alle mit Beatmungsmöglichkeit. Die gesamte Station 2a wurde zur Isolierstation umfunktioniert und mit zusätzlichen Intensivbetten ausgestattet – hier konnten im ersten Schritt fünf zusätzliche Intensivbetten geschaffen werden. Aktuell stehen somit 17 Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeit zur Verfügung. In der weiteren Planung können auf der Station 2a nochmals fünf Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit aufgestockt werden. Somit hätte das St.-Marien-Krankenhaus Ahaus eine maximale Kapazität von 22 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit.“

Und: „Das Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn verfügt über eine Intensivstation mit insgesamt neun Betten, alle mit Beatmungsgeräten ausgestattet. In einer weiteren Ausbaustufe ist eine Aufstockung der Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeit um vier Stellplätze vorgesehen. Auch hier wurde eine Normalstation in eine Isolierstation umgebaut.“

In welcher Höhe Zahlungen auf dieser Grundlage in die Häuser des Klinikums Westmünsterland fließen werden, ist zurzeit noch nicht klar. Rodig: „Das Ganze ist ein hoher bürokratischer Aufwand, weil von jeder Fachabteilung die Details abgefragt werden müssen.“ Zurzeit sei man damit befasst, sich einen Überblick zu verschaffen. Wann aber entsprechendes Zahlenmaterial vorliegt, konnte Tobias Rodig nicht sagen.

Besuchsregelung wird ab 20. Mai gelockert

Für Krankenhaus-Besucher gelten ab dem 20. Mai neue Regeln: Ein generelles Besuchsverbot gibt es nicht mehr, Besucher müssen sich aber an die klaren Vorgaben der Coronaschutzverordnung halten. Besuchszeiten sind in Ahaus, Vreden und Stadtlohn nachmittags von 14 bis 18 Uhr.

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