Weil er seinen Zahnarzt um gut 5000 Euro geprellt haben soll, erhielt ein Ahauser einen Strafbefehl. Diesen Vorwurf wollte der 54-Jährige nicht auf sich sitzen lassen, er legte Einspruch ein. In der Hauptverhandlung im Amtsgericht Ahaus stellte er seine Sicht der Dinge dar – für ein Urteil muss nun aber noch die „Gegenseite“ gehört werden. Der Zahnarzt war zum Ersttermin nicht geladen.
Im Juli 2022 habe der Ahauser seine Rechnung beim Zahnarzt nicht bezahlen können. Zudem habe dieser im Oktober 2021 vor einem Gerichtsvollzieher bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Betrug lautete entsprechend der Vorwurf.
„Ich konnte nicht mehr kauen“, meinte der Angeklagte. Nach Auskunft seiner Tochter sei dies ein sogenannter „Härtefall“, eine Regelversorgung. Das habe ihm auch der Zahnarzt im Beisein der Tochter bestätigt.
Drei Kostenvoranschläge seien ihm vorgelegt worden: einer über 1200 Euro für eine Zahnspange als Provisorium und je eine über 6000 und 11.000 Euro für den Zahnersatz.
Die 1200 Euro seien darauf seitens der Krankenkasse auch genehmigt worden. Der Zahnarzt habe ihm dann den Kostenvoranschlag über 11.000 Euro mit zur Krankenkasse gegeben.
Auch dieser wurde genehmigt, aber nicht komplett. „Bei Härtefällen werden maximal 6000 Euro übernommen“, erklärte der 54-Jährige. Er habe dem Zahnarzt immer gesagt, dass er keine Zuzahlungen leisten könne. Das habe auch seine Frau mitgenommen.
„Ich habe ihm vertraut“, so der Ahauser. Auf dem Zahnarztstuhl sollte er dann etwas unterschreiben, ohne Brille. „Eins, zwei Monate später hab ich dann eine Rechnung über gut 5000 Euro erhalten“, ergänzte der Angeklagte.
Zweiter Termin wird anberaumt
Darauf habe er seinen Zahnarzt angesprochen. „Ich bin doch pleite, ich kann keine Zuzahlung leisten“, habe er noch einmal betont. Der Zahnarzt habe geantwortet, er habe ja alles dokumentiert, der Ahauser könne den Betrag ja „abbezahlen“. Eine Antwort auf die Frage, warum er den Kostenvoranschlag über 11.000 Euro und nicht über 6000 Euro einreichen sollte, habe er keine bekommen.
Bisher habe er zwar Mahnungen erhalten, einen Rechtsstreit gebe es noch keinen. „Ich wollte doch nur wieder vernünftig essen können“, meinte der Ahauser.
Weiter: „Ich bin pleite, es ist unverschämt, mich als Betrüger hinzustellen.“ „So kommen wir heute nicht weiter“, meinte darauf der Richter.
An einem weiteren Termin soll nun der Zahnarzt gehört werden, mit dem der Angeklagte über den Fall gesprochen hat. Verzichtet wurde deshalb auch vorerst darauf, die Frau und die Tochter des Angeklagten in den Zeugenstand zu bitten.