Übelste Kinderpornografie hat ein heute 51-jähriger Mann aus Ahaus über Jahrzehnte auf seinem Computer gesammelt. Eine fünfstellige Zahl von Bild- und Videodateien hatte der Internetbrowser des Mannes automatisch im sogenannten Cache zwischengespeichert. Irgendwann zwischen 2009 und 2021. So lange lief der Rechner in der Wohnung des Mannes.
Vor dem Amtsgericht in Ahaus endete diese Zeit am Freitag (20. Dezember) erst einmal: Direkt nach Verlesung der Anklage bekannte sich der Mann in vollem Umfang schuldig. Das hatte er schon gegenüber der Polizei ohne jede Einschränkung getan. Das war im März 2023.

Auf Nachfragen des Richters gab er jetzt auch offen zu, dass er eine pädophile Neigung habe: „Ich kann das nicht verneinen“, sagte er. Allerdings habe er sein Leben bisher so gelebt, dass er sich möglichst keinen Verlockungen aussetze. „Ich habe nie versucht, eine Familie zu gründen“, sagte er. Wolle so etwas Kindern nicht antun.
Über die Dateien und deren Strafbarkeit habe er sich keine großen Gedanken gemacht. Wobei er schließlich schon einräumte, dass ihm insgeheim klar war, dass der Besitz verfolgt würde.
Fast schon zufällig sei er auf die betroffenen Dateien gestoßen: „Ich habe nach Tiersex gesucht“, gab er schulterzuckend zu. Das sei aber auch alles lange her. Vor 15 oder 20 Jahren sei er online viel aktiver gewesen. Wie der Richter erklärte, seien bei der Analyse der gesammelten Dateien auch Inhalte mit Vergewaltigungs- oder Gewaltabsichten entdeckt worden. Der Mann nickte.
Missbrauch von Säugling
Vier Bilder wurden vor Gericht im Detail beschrieben. Schon das hätte abstoßender kaum sein können: Die Bilder zeigten massiven sexuellen Missbrauch der abgebildeten Kinder. Darunter war sogar ein Säugling. Andere Kinder seien zwischen sechs und acht Jahren oder zwischen zehn und zwölf Jahren alt gewesen. Auch Tiere seien beteiligt gewesen. „Das sind extrem heftige Bilder. Dass es diesen Kindern nicht gut geht, können Sie sich vorstellen, oder?“, fragte ihn der Richter.
Der Mann nickte knapp. „Jetzt ja“, erklärte er leise. Auf Nachfrage fügte er hinzu, dass er jedoch noch nicht über eine Therapie nachgedacht habe. „Für so schwer geschädigt halte ich mich nicht“, sagte er. Er halte sich immer schon von Kindern fern. „Das ist auch gut so, sonst säßen Sie jetzt woanders“, hielt ihm die junge Vertreterin der Staatsanwaltschaft kalt vor.
Das ganze Verfahren war überhaupt nur in Gang gekommen, weil der Mann einige Dateien von einem auf den anderen Computer verschieben wollte. „Weil die Seltenheitswert hatten“, nannte er es vor Gericht. Zwischenzeitlich hatte er die auch als Bildschirmhintergrund benutzt.
Da er sich nicht anders zu helfen wusste, schickte er sich selbst eine E-Mail – samt der kinderpornografischen Dateien im Anhang. Die blieben natürlich im Filter des E-Mail-Anbieters hängen. Sein Zugang wurde gesperrt, der Fall zur Anzeige gebracht.
In diesem Moment habe er sogar noch versucht, die Festplatte auszubauen und sie zu entsorgen. Auch davon habe er aber keine Ahnung gehabt oder handwerkliches Geschick. „Sie wollten die Bilder loswerden?“, hakte der Richter nach. Der Angeklagte nickte. Die Spur ließ sich aber nicht mehr verwischen. Die Ermittlungen begannen.
51-Jähriger gesteht direkt
Schon als die Ermittler bei ihm klingelten, habe er direkt reinen Tisch gemacht und alles gestanden. Eine Offenheit, die der Richter trotz allem lobte. „Das habe ich so nur selten erlebt“, erklärte er.
Bei der Durchsuchung wurden auch auf weiteren Geräten eindeutige Bild- und Videodateien gefunden. Auch auf einem sichergestellten Handy hatte der Mann mehrere Dateien von leichtbekleideten Mädchen. Ermittler hatten die nicht als kinderpornografisch eingestuft. „Sie sind aber zumindest auf der Schwelle“, erklärte der Richter.
Dazu kam eine ganze Reihe kinderpornografischer Texte. Der Mann hatte erst noch versucht, diese als reine Fantasieprodukte zu erklären, um so die Vorwürfe etwas zu entkräften. Das ließ der Richter aber so nicht stehen. Auch bei den Texten handele es sich eindeutig um verbotene Inhalte. Und auch die seien strafbar. „Sie wissen das jetzt“, machte der Richter ganz deutlich.
Er legte dem Mann mehrfach eine Therapie nahe. „Ich kann sie aber nicht anordnen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind“, machte er dem Angeklagten deutlich. Dessen Blick ging auf den Fußboden. Er nickte nur leicht. „Suchen Sie sich Unterstützung“, schärfte der Richter dem Mann schließlich noch ein. Der nickte nur noch. „Ich habe das verstanden“, sagte er schließlich. Es tue ihm leid, er könne es nicht mehr rückgängig machen.
Am Ende standen acht Monate Haft auf Bewährung. Dazu muss der Mann eine Geldbuße von 3000 Euro bezahlen. „Sollten Sie noch einmal auffallen, brauchen Sie nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen“, erklärte der Richter. Mit der Strafe war er der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte lediglich noch eine höhere Geldbuße gefordert: 5000 Euro.
Der Richter erklärte aber auch noch, dass es eher das untere Ende des Strafmaßes gewesen sei.. Aber sowohl das frühe Geständnis als auch die pädophile Neigung wirkten sich strafmildernd aus: „Das sucht man sich nicht aus“, erklärte er.
Ebenso sei strafmildernd, dass der Mann über Jahrzehnte relativ wenige Bilder gesammelt habe. Auch wenn die dann sehr schweren Missbrauch zeigen würden und das strafschärfend zu werten sei. Auf mögliche Rechtsmittel verzichtete der Mann, akzeptierte also das Urteil ohne Vorbehalt.