Morgens um kurz nach 9 Uhr ist in der Fahrschule von Henrik Sicking in Ahaus-Alstätte noch nichts los. Trotzdem hat der 40-Jährige auf der Theke Anschauungsmaterial vorbereitet. Ein schwarze, mehrteilige Verbandstasche liegt vor ihm. Denn für diese bzw. den Verbandskasten gilt ab Mittwoch (1.2.) eine neue Regelung. Sie betrifft die Ausstattung eines solchen Sets.
Sicking zieht den Reißverschluss auf und holt den Inhalt heraus. Eine orangene Warnweste kommt zum Vorschein. Dann ein durchsichtiges Paket mit Verbandsmaterialien und ein blaues Paket. Ebenfalls gefüllt mit Ausstattung, um im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Doch das war noch nicht alles. Sicking greift noch einmal in die Tasche und zieht zwei eingeschweißte FFP2-Masken heraus.
Übergangsfrist ist abgelaufen
Denn medizinische Masken sind ab Mittwoch Pflicht in Verbandskästen. Eine entsprechende Änderung der Norm DIN 13164 gilt bereits seit einem Jahr, seit Februar 2022. „Es gab aber eine einjährige Übergangsfrist“, sagt Sicking. Konkret bedeute dies, dass nun nur noch Verbandskästen nach der aktuellen Norm DIN 13164:2022 in Geschäften verkauft werden dürfen.

Sicking fügt hinzu: „Es müssen allerdings keine FFP2-Masken enthalten sein. Es reichen normale medizinische Masken.“ Der Fahrlehrer empfiehlt jedoch, einzeln verschweißte FFP2-Masken dabei zu haben – „wegen möglicher Luftfeuchtigkeit im Auto“, sagt er.
Die wohl wichtigste Frage für alle Autofahrer: Müssen bestehende Verbandskästen wegen der neuen DIN-Norm nun sofort ausgetauscht werden? Nein, schreibt der ADAC auf seiner Internetseite – sofern deren Inhalt nicht das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat. Alte Verbandskästen nach den DIN-Normen DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014 müssen demnach auch nicht um die beiden Masken ergänzt werden.
Polizei: Noch keine Ordnungswidrigkeit
Dietmar Brüning, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Borken, fügt ergänzend hinzu: „Wer aktuell keine zwei medizinischen Masken in Verbandskästen mit alter DIN-Norm nachgerüstet hat, begeht noch keine Ordnungswidrigkeit.“ Das liege daran, dass diese Regelung noch nicht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt sei.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bestätigt: „Nach den Vorschriften der StVZO besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandskästen.“
Konkret bedeutet das, wer jetzt bei einer Polizeikontrolle ohne Masken beim Verbandszeug erwischt wird, hat noch keine Konsequenzen zu befürchten – lediglich einen Hinweis der Polizistinnen und Polizisten, so Brüning.

Um auf Nummer sicher zu gehen, hat Sicking schon jetzt die beiden Masken bei älteren Erste-Hilfe-Sets ergänzt. Denn er weiß, was im Normalfall droht, sollte das Verbandszeug abgelaufen oder unvollständig sein: „Fällig wird dann ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro“, sagt er. Eine ärgerliche und vor allem vermeidbare Strafe, wie er findet.
Fahrlehrer engagiert sich bei Freiwilliger Feuerwehr
„Wobei: Wenn man in Notsituationen Erste Hilfe leisten muss, hat man vermutlich andere Probleme, als auf den Corona-Schutz zu achten“, sagt Sicking, der sich auch in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert. Bislang sei er „glücklicherweise“ noch nie in der Situation gewesen, das Verbandsset aus dem Auto benutzen zu müssen.
Aufgrund seiner Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr sieht sich der Fahrlehrer jedoch für den Fall der Fälle gerüstet. Für viele andere Verkehrsteilnehmer gelte das jedoch nicht, meint Sicking. „Da liegt der Erste-Hilfe-Kurs Jahre, vielleicht Jahrzehnte zurück.“ Er halte es für sinnvoll, die Kursinhalte in regelmäßigen Abständen verpflichtend aufzufrischen, sagt er, während er die schwarze Verbandstasche auf der Theke wieder einräumt.
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