Es geht um Nötigungen, Drohungen, Beleidigungen schwerster Art. Vor allem aber geht es um massives Stalking in Ahaus. So massiv, dass der Täter dafür hinter Gittern landete. Gegen die Haftstrafe legte der heute 48-jährige Mann Berufung ein, über die am Dienstag vor der 14. Strafkammer am Landgericht Münster verhandelt wurde.
Dabei war der Gerichtssaal so voll, wie sonst nur sehr selten bei einem Berufungstermin. Der Angeklagte marschierte gleich mit zwei Verteidigern auf. Zwei Rechtsanwältinnen vertraten die Opfer als Nebenkläger. Und außer den Richtern, dem Staatsanwalt und einem psychiatrischen Gutachter wollte noch ein knappes Dutzend Zuhörer die Verhandlung verfolgen.
8000 E-Mails
Alles begann im April 2022, als sich die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten von ihm trennte. Das nahm er nicht hin. Aus der gemeinsamen Wohnung mit der Frau und ihren Kindern in Ahaus wollte er zunächst nicht ausziehen. Dann begannen die Nachstellungen über einen langen Zeitraum. Der Angeklagte verfolgte die Frau mit Tausenden von E-Mails und weiteren Nachrichten. Der Inhalt waren oft üble Beleidigungen und Beschimpfungen.
Doch dabei blieb es nicht. Er schickte auch E-Mails an die Familie und Bekannte der Frau, an ihren Arbeitgeber, an Behörden und die Schule ihrer Kinder. Dabei verleumdete er seine Ex-Freundin, um ihr Schwierigkeiten mit dem Jugendamt oder der Schule zu bereiten. Insgesamt waren es rund 8000 E-Mails. Sämtliche Vorwürfe stellten sich als Lügen heraus. Gegen den Stalker wurden Gewaltschutzanordnungen und Ordnungsgelder verhängt.
Doch er machte immer weiter. Für das Opfer hatte das gravierende Folgen. Die Frau bekam psychische Probleme und musste mit ihren Kindern in eine andere Stadt umziehen. Dort gehen ihre Kinder nur beschützt zur Schule.
Volle Schuldfähigkeit
Neben der verfolgten Frau tritt auch ein Mann als Nebenkläger auf. Er war zunächst Zeuge für die Nachstellungen des Angeklagten. Der nahm das nicht hin, nötigte nun auch den Zeugen und bedrohte ihn und indirekt dessen Angehörige. Er drohte ihm massive Gewalt an, zum Beispiel Nasenbrüche. Er bespuckte ihn mehrfach und schmierte ihm einmal Pferdeäpfel ins Gesicht.
Für all das verurteilte das Amtsgericht Ahaus den Mann im April 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Damals war er schon mehrfach einschlägig vorbestraft. Mit dem Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil wollte die Verteidigung eine Reduzierung der Strafe erreichen. In der Sache war ihr Mandant schon in der ersten Instanz weitgehend geständig. Eine Berufung hat aufschiebende Wirkung, sodass der Angeklagte zunächst nicht ins Gefängnis musste. Doch er hörte mit den Nachstellungen nicht auf. Und das unter laufender Bewährung. Deshalb wurde im Dezember 2024 gegen ihn ein Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erlassen. Am Dienstag kam er aus der JVA in Handschellen ins Gericht.
Ausführlich befasste sich das Gericht mit dem Leben des Angeklagten und einer möglichen Sozialprognose. Der Psychiater bescheinigte ihm für die Taten volle Schuldfähigkeit. Eine Beweisaufnahme war wegen des Geständnisses nicht nötig. Die Verteidiger des Mannes beantragten eine bewährungsfähige Strafe von maximal zwei Jahren. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre ohne Bewährung. Dem schlossen sich die Anwältinnen der Nebenkläger an. Und am Ende entschied das Gericht genau so.
Matthias Münch