40-Jähriger beschallte Ahaus Enorme Ruhestörung und viel Unverständnis bei privater Party

Privatparty beschallt Ahaus: Polizei spricht von enormer Ruhestörung
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Auf so viel Unverständnis trifft die Polizei rund um Ahaus eigener Aussage nach nur selten: Praktisch im ganzen Stadtgebiet war in der Nacht von Sonntag (4. September) auf Montag (5. September) extrem laute Musik zu hören. Laute Partymusik und weit tragende Bässe dröhnten ab den Abendstunden aus einer Bauerschaft im Süden der Stadt.

Zigfach riefen Anwohner die Polizei. Eine genaue Zahl kann Dietmar Brüning von der Pressestelle der Polizei im Kreis Borken am Montag nicht nennen. „In dem Ausmaß war es aber schon etwas Außergewöhnliches“, macht er im Gespräch mit unserer Redaktion deutlich.

Als Polizeibeamte dem Lärm nachgingen, stießen sie weit vor den Toren der Stadt auf eine private Feier. Etliche Menschen feierten dort im Freien. Die Musik hatten sie voll aufgedreht. Der Veranstalter, ein 40-jähriger Ahauser, habe auf den ersten Besuch der Polizei völlig uneinsichtig und leicht aggressiv reagiert, schildert Dietmar Brüning weiter.

Schließlich habe er sich erst einmal davon überzeugen lassen, die Musik leiser zu drehen. Sehr widerwillig, wie die Polizei in einer Mitteilung betont. Doch auch das hielt nur für kurze Zeit. Kaum dass die Beamten den Ort der Feier verlassen hatten, drehten der 40-Jährige und seine Gäste die Musik wieder auf.

Erneut seien bei der Polizei daraufhin zahlreiche Anrufe eingegangen, in denen sich Anwohner über die laute Musik beschwerten.

Beamte stellen Mischpult sicher

Erneut fuhren Beamten zu der nun bekannten Adresse. Dort trafen sie noch auf eine kleine Gruppe von Feiernden. „Vielleicht zwei oder drei Hände voll“, schätzt Dietmar Brüning. Auch zu diesem Zeitpunkt hätten sich Gastgeber wie Gäste völlig uneinsichtig und zum Teil aggressiv verhalten.

Ruhe kehrte dann erst ein, als die Beamten schlussendlich gegen 1 Uhr das Mischpult der Musikanlage sichergestellt hatten. Nun kommt auf den Gastgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu, heißt es von der Polizei.

Uhrzeit ist nicht entscheidend

Eine Ruhestörung durch Musik hat übrigens nur wenig mit der Uhrzeit zu tun: Die Nachtruhe gelte zwar ab 22 Uhr und sei noch einmal besonders geschützt, erklärt Dietmar Brüning. „Auch über Tag kann man aber nicht einfach die Musik voll aufdrehen“, erklärt er.

Tonabspielgeräte müssten auch tagsüber so eingestellt werden, dass andere nicht belästigt werden. Schon die reine Möglichkeit, dass sich jemand gestört fühlen könnte, würde ausreichen, um eine Ruhestörung zu begründen.

Die Grenzen sind dabei natürlich fließend. In verschiedenen Urteilen vor Gericht wurden beispielsweise 40 Dezibel als Grenzwert gesehen. Das ist gerade einmal so viel Lärm, wie in einer ruhigen Wohnstraße herrscht, wie ein normales Gespräch oder ein auf Zimmerlautstärke gestelltes Radio. In jedem Fall weit weniger, als am Sonntagabend in Bauerschaft vor Ahaus.

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